Ladung verloren – Kradfahrer verletzt
Ladungssicherung ist oberstes Gebot.
Obwohl die Vorschriften zur Ladungssicherung hierzulande streng gefasst sind, kommt es immer wieder vor, dass Ladung während der Fahrt auf die Fahrbahn gelangt. Das ist eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit. Mangelhafte Ladungssicherung birgt erhebliche Risiken in sich mit nicht einschätzbaren Folgen.
Beladene Fahrzeuge stellen oft ein Sicherheitsrisiko dar. Wenn ein Lkw Ladung verliert, ist das mit einem beträchtlichen Unfallrisiko verbunden. Häufig muss aufgrund derartiger Vorfälle sogar die Autobahn ganz oder teilweise gesperrt werden, um das Gefahrenpotenzial zu reduzieren. Polizei und Autobahnmeistereien müssen schnell reagieren, um mit Warn- und Absperrmaßnahmen größeren Schaden zu verhindern – ein Alptraum eines jeden Autofahrers.
Wenn Ladungs- oder Fahrzeugteile verloren werden, ist aufgrund der hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn das unverzügliche Absichern der Gefahrenstelle unabdingbar. Das selbständige Einsammeln bzw. beseitigen verlorener Gegenstände durch ungesicherte und mit derartigen Gefahrenlagen nicht vertraute Personen birgt höchstes Risiko für Leib und Leben und sollte unterlassen werden.
Ladungssicherung ist das A und O, sagt die Polizei, sagen die Verkehrsverbände und sagt auch Lasiportal. Fahrzeughalter, Fahrer und Verlader stehen in der Pflicht, eine ordnungsgemäße Sicherung der Ladung zu gewährleisten. Alle drei verantwortlichen Personen können in einem Schadensfall zur Verantwortung gezogen werden.
Vor diesem Hintergrund ereignete sich am 12.12.2022 in den frühen Vormittagsstunden ein Verkehrsunfall auf der B 62 zwischen Alsfeld und Marburg. Von einem Lkw mit offener Ladefläche, der Styroporpakete zur Baustellenbelieferung geladen hatte, löste sich die Ladung mangels ordnungsgemäßer Sicherung während der Fahrt. Ein entgegenkommender Motorradfahrer mit Beiwagenmaschine wurde von einem Styroporbrocken getroffen. Dadurch verlor er die Kontrolle über sein Krad und kam von der Fahrbahn ab. Der Kradfahrer wurde durch den Unfall leicht verletzt und in ein Krankenhaus verbracht. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2600EUR.
Auch wenn dieser Unfall ohne schwere Folgen blieb, so wird die mangelhafte Ladungssicherung für den Lkw-Fahrer und den verantwortlichen Verlader der Lieferfirma noch erhebliche Nachwirkungen haben. Neben spürbaren Geldstrafen, da die fahrlässige Körperverletzung des Motorradfahresrs im Raum steht, kann es für den Lkw-Fahrer auch Punkte in Flensburg kosten.
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Quelle: Lasiportal