Antidröhnplatte

Leitfaden zur Ladungssicherung

Hier wurde aus einem nicht verkehrsgerecht durchgeführten Transport ein Schwertransport. Die Polizei untersagte zunächst die Weiterfahrt.

Der Lkw-Fahrer ist der Mann/die Frau vor Ort.
Immer dann, wenn es um den betriebssicheren Transport und um die Ladungssicherung geht, steht der Fahrer/die Fahrerin im Mittelpunkt. Fachwissen und Verantwortungsbewußtsein sind gefragt. Und sobald das Anhaltezeichen von Polizisten oder BALM-Kontrolleuren vor dem ausgewiesenen Parkplatz aufleuchtet, beweist sich, wer gewissenhaft und vorschriftsmäßig seine Arbeit verrichtet hat.

Verantwortung – oberstes Gebot
In der Praxis sind das die Lkw-Fahrer, die Unternehmen (diejenigen, die das Transportfahrzeug zur Verfügung stellen) und die Verlader – denn nur sie haben den direkten Einfluss auf die tatsächliche Beladung vor Ort und können die Ladungssicherungsmaßnahmen durchführen. Hierbei ist natürlich das einvernehmliche Zusammenspiel der einzelnen Beteiligten gefordert.

Verantwortung des Fahrers/der Fahrerin
Die betriebssichere Beladung der Fahrzeuge und die Ladungssicherung.

Dazu zählen:
– Einhaltung der zulässigen Abmessungen und Achslasten,
– Durchführung/Kontrolle der Ladungssicherungsmaßnahmen vor Fahrtantritt,
– Unterwegskontrollen der Ladungssicherung, z.B. Nachspannen der Zurrmittel.

Viele Wege führen zum Ziel – nicht alle!
Die Berufsgenossenschaft Verkehr ( BG ) empfiehlt in ihrem Praxishandbuch einfache, wirksame Regeln:

  • Ladegüter sind auf der Ladefläche immer so anzuordnen, dass die zulässigen Achslasten und die zulässigen Fahrzeugabmessungen eingehalten werden. Beim Großraum- und Schwertransport sind ggf. Ausnahmegenehmigungen erforderlich.
  • Für jedes Ladegut ist der Sicherungsbedarf gegen Verrutschen, Verrollen, Umkippen oder gar Herabfallen zu ermitteln.
  • Die Ladegüter müssen den Belastungen aus Stapelung, Transport und Ladungssicherung standhalten. Beispielsweise dürfen die eingesetzten Ladungssicherungsmittel im normalen Fahrbetrieb die Ladung nicht beschädigen. Zum normalen Fahrbetrieb zählen auch Vollbremsungen und Ausweichmanöver.
  • Eine hohe Reibung zwischen Ladegut und Ladefläche sowie zwischen den einzelnen Ladegütern unterstützt alle Verfahren der Ladungssicherung – Einsatz von Rutschhemmendem Material (rhM).

Damit schließt sich der Kreis zur Vorschrift des § 22 StVO.
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

>> Ladungssicherung – Wissenstest
Quelle: Lasiportal

>> Leitfaden für Fahrer
Quelle: Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Gesetzliche Unfallversicherung, 22765 Hamburg

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte