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Lkw – Alkohol am Steuer

Alltag oder Ausnahmefälle ?

Neben den ständigen Alkoholkontrollen durch die Polizei setzt sich der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr verstärkt mit Aufklärung ein.

Lasiportal berichtet immer wieder über die Fernfahrer, deren Berufsbild und deren täglicher Umgang mit der Verkehrssicherheit. Das in den vergangenen Jahren gewachsene Image und die Qualifikation der Fahrer*in sind die eine Seite, die extremen beruflichen Anforderungen wie Zeitdruck, Stress und schwierige Arbeitsbedingungen die andere. Die oft lange Abwesenheit von der Familie, ungeregeltes Essen und ungeregelter Schlaf tragen noch ein Übriges zu schlechter physischer Verfassung bei.
Nicht selten neigen oder flüchten da Fahrer zum Alkoholmissbrauch.

Vor diesem Hintergrund ließ da ein verheerender Lkw-Unfall vor wenigen Tagen inmitten der fränkischen Stadt Fürth aufhorchen. Ein Fahrer hatte sich mit seinem 40-Tonner offenbar in ein Wohngebiet verirrt. Dort richtete er mit 2 Promille hinter dem Steuer eine regelrechte Verwüstung an. 34 teils völlig demolierte Pkw, teils brennend, machten aus einem ganzen Straßenzug ein flammendes Inferno. Neben vier verletzten Personen kamen mehrere Hausfassaden zu Schaden.

Inzwischen sitzt der aus der Türkei stammende Fahrer in Untersuchungshaft. Er hat eingeräumt, den im Ausland zugelassenen Lkw betrunken gefahren zu haben. Laut der Staatsanwaltschaft steht die genaue Unfallursache noch nicht fest. Klar aber ist: Ein noch am Abend durchgeführter Atemtest hatte einen Alkoholwert von rund zwei Promille ergeben.

Damit bekommt in Fachkreisen der Verkehrsprävention das Thema Alkohol im Straßenverkehr unter Berufskraftfahrern wieder eine Aktualität wie lange nicht.

Lasiportal klärt auf:
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt. Auch für LKW liegt die Promillegrenze bei 0,5. Erreicht die Alkoleinwirkung einen Wert von 1,1 Promille, so bewegt sich der Fahrer*ìn im Bereich einer Straftat. Zwangsläufig wird ihm/ihr die Fahrerlaubnis entzogen.

Das Gesetz droht einen Entzug der Fahrerlaubnis zwischen sechs Monaten und fünf Jahren an.

Und das sagt Thomas Hampel, mittelfränkischer Gewerkschaftssekretär der Ver.di:
„Wenn ich mit einem 40-Tonner alkoholisiert durch so eine Straße fahre, dann ist das eine Waffe“. Er sieht einen groben Verstoß durch den Fahrer, und es sei in der Fahrerbranche kein Einzelfall.

>> Alkohol am Steuer – der letzte Weckruf
Quelle: EuroTransportMedia, 70 565 Stuttgart

>> Betrunkener Lkw-Fahrer verursacht schweren Unfall in Fürth
Quelle: in Franken.de, 96050 Bamberg

 

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