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Lkw-Kartell – Klagefrist bis 31.08.2019 verlängert

Bereits mehr als 50.000 Lkw für die 3. Klage registriert.

Die unerwartet große und noch ständig anhaltende Nachfrage hat dazu geführt, dass die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das Lkw-Kartell über die Sommerpause hinaus bis Ende August verlängert wird. Interessierte Unternehmen können sich entsprechend noch bis zum 31.08.2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren und somit Ihre Schadensersatzansprüche ohne Kostenrisiko geltend machen, teilt der BGL in einer Pressemitteilung mit.

In diesem Zusammenhang weist der BGL alle Interessierten und insbesondere seine Mitglieder darauf hin, dass die Registrierung auch für Fahrzeuge (Lkw) gilt, die in der Zeit vom 01.04.2004 bis 31.12.2026 geleast, gekauft oder im Wege des Mietkaufs erworben wurden.

Weitere Informationen zum Inhalt des Verfahrens und zur Registrierung sind am Ende der Einstellung unter den entsprechenden Verlinkungen nachzulesen.

>> Aktuelle Pressemitteilung Lkw-Kartell
Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Umwelt (BGL), Ffm

BGL legt nach – Medien berichten aktuell

Kartellabsprachen namhafter Hersteller sorgt für Unruhe bei Unternehmern und Spediteuren

Hessenschau, Handelsblatt und Tagesspiegel berichten aktuell über die neueste Entwicklung in Sachen Lkw-Kartell. Durch die unerlaubten Preisabsprachen geprellte Kunden haben erneut Gelegenheit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Eingabefrist endet am 30. Mai 2018.

Nachdem die erste Klagewelle mit dem Ergebnis von Kartellstrafen über insgesamt drei Milliarden Euro gegen mehrere namhafte Fahrzeughersteller abgeschlossen ist, sind jetzt deutsche Gerichte damit befasst, die individuellen Schadensersatzansprüche von Käufern und Leasingkunden der Lastwagen zu regulieren.

Von 1997 bis 2011 steuerten Preisabsprachen der namhaftesten Lkw-Hersteller (MAN, Daimler, DAF, IVECO und Volvo/Renault) den Markt. Die illegalen Absprachen gelten als das bisher größte Kartell der Geschichte. 2011 wurde der Skandal aufgedeckt, und den betroffenen Käufern stehen hohe Schadensersatzansprüche zu. Bereits in der ersten Phase hat der BGL für seine Länderverbände bzw. deren zahlreichen Mitglieder Klagen gebündelt und im Sammelverfahren auf den Weg gebracht.

Die geschädigten Transportunternehmen und Spediteure sind oder waren Kunden der Lkw-Herstellerfirmen. Ca. 85000 Lkw wurden in dieser Zeitspanne käuflich erworben oder angemietet. Laut Medienberichten und BGL-Erkenntnissen wurden teils bis zu 10.000 Euro pro Fahrzeug zu viel gezahlt.

Der neue BGL-Hauptgeschäftsführer Dirk Engelhardt hob hervor, dass sich die Branche in herausfordernden Zeiten befinde, und man sei auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Herstellern angewiesen. „Dafür ist die Übernahme von Verantwortung für zurückliegende Kartellverstöße sehr wichtig, um die Basis für zukünftige Geschäftsbeziehungen neu zu schaffen“, so Dirk Engelhardt.

BGL strebt zweites Sammelverfahren für seine Mitglieder an.

Der BGL bereitet jetzt die zweite Klage vor. Die betroffenen Transportunternehmen und Spediteure haben erneut Gelegenheit, bis zum 30. Mai dieses Jahres ihre Ansprüche geltend zu machen.

Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre zwischen 2003 und 2016 gekauften oder geleasten LKW bis zum 30. Mai dieses Jahres auf der Online-Plattform www.truck-damages.com zu registrieren. Nachweisunterlagen müssen dann bis Ende Juni eingereicht bzw. nachgereicht werden. Auch im zweiten Klageverfahren wird den Teilnehmern zugesichert, dass die Übernahme und Vertretung kostenlos und ohne jedes Prozessrisiko erfolgt, so Sven Bode von der Financialright Claims GmbH.

>> Gemeinsam gegen das Lkw-Kartell
Quelle: BGL, Frankfurt

>> Spediteure reichen Klage gegen Daimler ein
Quelle: Handelsblatt, Düsseldorf

>> Klage für mehr als 3200 Unternehmen erhoben
Quelle: HUSS-Verlag, München

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