Sammelklage im Lkw-Kartellprozess landet vor BGH
Die Beklagten Lkw-Herstellerfirmen gehen gegen das Urteil vom OLG München in Revision.
Wie schon auf Lasi-Portal und der Verkehrsrundschau berichtet wurde, hatte das Oberlandesgericht (OLG) München die klageabweisende Entscheidung im Lkw-Kartellprozess aufgehoben und zur weiteren Verhandlung wieder an das Landesgericht (LG) München zurückverwiesen. Jetzt legten die Beklagten Lkw-Hersteller von MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault sowie DAF wiederum gegen die Entscheidung des OLG München Revision ein. Dies hat zur Folge, dass letztendlich der Bundesgerichtshof entscheiden muss, ob die Sammelklage des Rechtsdienstleisters Financialright Claims rechtens ist oder nicht. Sollte der BGH der Entscheidung des OLG folgen, wird der Prozess vor dem LG neu aufgerollt. Wann hierüber das Urteil gefällt wird, ist derzeit noch unklar.
Die Anmeldefrist für die Sammelklage wurde bis zum 31. August 2024 verlängert. Die betroffenen Unternehmen (von 1997 bis einschließlich 2016 erworbene Lkw) können sich über die Online-Plattform https://www.truckreclaim.com/ registrieren.
Lkw-Kartell – Sammelklage von Financialright Claims jetzt vor dem BGH (verkehrsrundschau.de)
Quelle: verkehrsrundschau.de
Anmeldefrist für neue Sammelklage wird bis Ende August 2024 verlängert.
Das vom Landgericht (LG) München vor drei Jahren gefällte Urteil gegen das Lkw-Kartell wurde am 28. März durch das Oberlandesgericht (OLG) München im Berufungsverfahren wieder aufgehoben und an das LG zurückgewiesen. Wie in den online-Nachrichten in der Verkehrsrundschau weiter berichtet wird, gab das OLG als Begründung an, dass derzeit der Rechtsstreit noch nicht Entscheidungsreif sei. Die Käufer von rund 70.000 Lastwagen hatten wegen angeblich überteuerter Lkw´s eine Sammelklage gegen MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault sowie DAF beim LG eingereicht. Die Kläger waren in erster Instanz gescheitert. Das Landgericht wies die Klage in ihrer Urteilsbegründung als teils unbegründet und teils unzulässig ab.
Die Sammelklage kam aufgrund von illegaler Kartellabsprachen zwischen 1997 und 2011 der oben genannten Hersteller zu Stande. Festgestellt hatte die rechtswidrigen Absprachen die EU-Kommission. Es ging um den Austausch von Bruttopreislisten und die Kostenweitergabe bei der Einführung von emissionssenkenden Technologien.
Welche Lastwagen können für die Sammelklage angemeldet werden?
Lkw´s von den oben aufgeführten Herstellern, die von 1997 bis einschließlich 2016 gekauft, gemietet oder geleast wurden, können zur Sammelklage angemeldet werden.
Wie geht es für die betroffenen Kläger weiter?
Die Anmeldefrist für die neue Sammelklage wurde bis Ende August 2024 verlängert. Interessierte Unternehmen können sich entsprechend noch bis zum 31. August 2024 auf der Online-Plattform https://www.truckreclaim.com/ registrieren und somit ihre Schadensersatzansprüche ohne Prozesskostenrisiko geltend machen.
Weitere Infos aus dem Lasipotal:
Lkw-Kartell – Klagefrist bis 31.08.2019 verlängert – LasiPortal
Lkw-Kartell: Anmeldefrist für eine neue Sammelklage bis August verlängert (verkehrsrundschau.de)
Quelle: Verkehrsrundschau