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Mautpflicht für 3,5 Tonner: Stichtag 1. Juli 2024 rückt immer näher

Mautpflicht für Lkw´s ab 3,5t ab dem 1. Juli 2024 im gewerblichen Güterverkehr

Haben sie sich schon registriert?
Das Lasiportal hatte schon vor einiger Zeit auf die Einführung der Mautpflicht für Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen hingewiesen. Stichtag und Beginn der Maut ist der 1. Juli 2024. Ausgenommen von der Straßennutzungsgebühr sind unter bestimmten Voraussetzungen Handwerkerfahrzeuge.
Mit der Einführung der Gebühr bedeutet dies für viele Transportunternehmen eine Mehrbelastung an Kosten. Trotzdem ist es wichtig, dass sich die Unternehmen rechtzeitig und richtig anmelden. Dies scheint in einigen Betrieben jedoch noch nicht der Fall zu sein, wie aus verschiedenen Online-Portalen, wie zum Beispiel der Verkehrsrundschau, berichtet wird. Werden mautpflichtige Klein-Lkws ab dem 1. Juli kontrolliert und sind diese bis dahin noch nicht ordnungsgemäß angemeldet, drohen den Firmen empfindliche Bußgelder.
Deshalb ist es höchste Zeit zu handeln. Im Internet werden hierzu Hilfen in online-Seminaren angeboten. Fachleute stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Infos aus dem Lasiportal:

Mautpflicht für Lkw´s ab 3,5 Tonnen ab dem 1. Juli 2024, Handwerksbetriebe ausgenommen – LasiPortal

 

Online-Seminar: Achtung Pflichten – Die neue Lkw-Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (verkehrsrundschau.de)

Quelle: Verkehrsrundschau

 

 

 

Diese neue Regelung der Mautpflicht gilt für Transporte im Güterverkehr, was höhere Kosten für die Logistikbranche bedeutet.

Ab dem 1. Juli 2024 gilt schon eine Mautpflicht für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, die im Güterverkehr eingesetzt werden. Bisher galt die Lkw-Maut nur für Kraftfahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Auch Fahrzeugkombinationen, bei der das Zugfahrzeug die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) von 3,5t übersteigt, fallen darunter. Sollte ihr Firmenfahrzeug durch die Neuregelung mautpflichtig werden, können sie ihr Unternehmen und das Fahrzeug auf der Internetseite von Toll Collect registrieren lassen. Nach der Registrierung besteht die Möglichkeit, ein On-Board-Unit-Gerät (OBU) in den Lkw zur automatischen Mauteinbuchung einzubauen. Alternativ ist auch eine manuelle Einbuchung über eine APP oder im Internet möglich. Wie sich die Mautsätze ab dem 1. Juli 2024 zusammensetzen, können sie auf Tabellen von Toll Collect nachlesen.
Ausnahmen von der Mautpflicht gelten unter bestimmten Voraussetzungen für Handwerksbetriebe. Eines der Ausnahmekriterien ist, dass das Firmenfahrzeug von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gefahren wird. Zudem dürfen nur Material, Ausrüstung und Maschinen transportiert werden, die für die Arbeiten des Handwerksbetriebes notwendig sind (Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör). Ebenso dazu zählt der Transport von handwerklich hergestellten Gütern. Als Nachweis für eine Ausnahme sind bei einer Mautkontrolle zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge vorzulegen.

Wie wird die Mautpflicht kontrolliert?
Es gibt vier verschiedene Arten von Kontrollmöglichkeiten:

  1. Kontrollbrücken:
    Die Kontrollbrücken, die vorwiegend über Autobahnen aufgestellt sind, registrieren Fahrzeuge im fließenden Verkehr. Ist das Kraftfahrzeug mit einem OBU-Gerät ausgestattet, werden die eingegebenen Daten auf ihre Richtigkeit überprüft. Wurde kein OBU-Gerät eingebaut, wird über das Kennzeichen im Toll-Collect-Rechenzentraum überprüft, ob eine gültige Einbuchung vorliegt.
  2. Kontrollsäulen:
    Die blauen Säulen stehen vermehrt an Bundesstraßen und funktionieren nach dem gleichen Prinzip wie die Kontrollbrücken.
  3. Kontrollteams des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM):
    Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des BALM haben die Möglichkeit die Daten potenzieller Mautpreller von einer Kontrollbrücke zu empfangen und auf einem nachgeordneten Parkplatz das Fahrzeug aus dem Verkehr zu winken. Zudem gibt es Teams, die rund um die Uhr mit Kontrollfahrzeugen unterwegs sind und so Daten wie bei den Kontrollbrücken bzw. -säulen erhalten. Besteht der Verdacht, dass keine Einbuchung erfolgt sei, wird das Kraftfahrzeug am nächsten Parkplatz kontrolliert.
  4. Betriebskontrolle:
    Das BALM führt stichprobenartige oder bei unter Verdacht stehenden Unternehmen Kontrollen durch.  Bei den Kontrollen werden Tankbelege oder Frachtbriefe überprüft, ob ordnungsgemäß die Mautgebühr entrichtet wurde.

Was passiert, wenn gegen die Mautpflicht verstoßen wird?
Wenn eine Mautgebühr nicht ordnungsgemäß bezahlt wurde, wird die tatsächlich gefahrene Mautstrecke nacherhoben. Ist dies nicht mehr nachvollziehbar, wird Pauschal eine Wegstrecke von 500km nacherhoben.
Die BALM kann zudem noch ein Bußgeldverfahren gegen den Betrieb einleiten.

Was bedeutet das für die Logisitk-Branche und Kunden?
Nachdem schon zum 1. Dezember 2023 ein CO²-Aufschlag auf die Mautgebühr draufgeschlagen wurde, kommt jetzt zum 1. Juli 2024 die Mautplicht auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, die im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden. Auf die Logistikunternehmen kommen somit höhere Kosten zu. Es ist zu befürchten, dass einige Unternehmen um ihre Existenz bangen müssen. Doch wer soll die Kosten tragen? Letztendlich werden die Mehrkosten wohl an die Kunden und Verbraucher weitergegeben.

Weitere Informationen zur Lkw-Maut finden sie im Lasi-Portal:

Die Mauterhöhung kommt uns teuer

 

https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/3_5_tonnen_maut/p1745_3_5_tonnen_maut.html

Quelle: Internetseite Toll Collect

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