Medikamente

Medikamente beeinflussen die Fahrtüchtigkeit, Archiv: Lasi-Portal
Riskante Wirkstoffe in Medikamente beeinflussen die Fahrtüchtigkeit am Steuer und gefährden dadurch die Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenverkehr.
München – Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen die Gefahren und Wirkungen, die beim Einnehmen von Medikamenten auftreten können. Wie die Verkehrsrundschau in ihrem online-Newsletter berichtet, trifft dies auf rund 15 bis 20 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Arzneimittel zu.
Wie äußert sich das?
Starke Schmerzmittel können zum Beispiel Schwindel verursachen sowie Müdigkeitserscheinungen und Konzentrationsstörungen hervorrufen. Das gilt auch für Mittel gegen Antidepressiva, einigen Diabetesmedikamente oder Beruhigungsmitteln. Wer sich trotz der Gefahrenhinweise auf den Beipackzetteln ans Steuer setzt oder diese auf die leichte Schulter nimmt, riskiert nicht nur seine Gesundheit oder sein Leben, sondern auch das der Anderen. Über 80 Prozent unterschätzen die Risken und Gefahren sowie die damit verbundenen möglichen Folgen!
Jeder der sich hinter das Lenkrad setzt, trägt auch die Verantwortung dafür. Dazu zählt natürlich auch die Frage die sich jeder stellen sollte: „Bin ich fahrtüchtig oder bin ich es nicht?“ Der Beipackzettel oder die Ärztin, der Arzt oder der Apotheker sind in solchen Fragen die Ansprechpartner. Bei jedem können die Wirkungen unterschiedlich ausfallen. Sei es durch das Alter und durch Vorerkrankungen.
Medikament und Alkohol?
Eine gefährliche Kombination ist die Einnahme von Medikamenten und gleichzeitigem Alkoholgenuss. Dies kann die Wirkung stark verändern und die Reaktionsfähigkeit einschränken. Das gilt auch für Arzneien die ohne Rezept zu bekommen sind. Die Verkehrsrundschau schreibt dazu, dass zum Beispiel Antiallergika oft müde machen und Erkältungspräparate mit Pseudoephedrin die Wahrnehmung verändern können. Selbst die Anwendung von Augentropfen können sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Die Empfehlung lautet hier, nach Gebrauch 15 Minuten zu warten und dann erst loszufahren.
Welche rechtlichen Konsequenzen sind zu erwarten?
Das Gesetz schreibt hierzu (Auszug aus § 315c StGB):
„Wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er, infolge des Genusses von alkoholischen Getränken oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage dafür ist, dass Fahrzeug sicher zu führen, muss mit einer Geld- oder Freiheitstrafe rechnen.
Aber nicht nur die rechtlichen Konsequenzen sollten das Bewusstsein eines jeden Fahrer schärfen, wenn er sich unter Medikamenteneinfluss hinters Steuer setzt. Auch sollte jedem klar sein, wenn er unter dem Einfluss von berauschenden Mittel einen Verkehrsunfall verursacht und dabei Menschen verletzt oder gar tötet, welches Leid und Tragödien dadurch entstehen. Denn solche Unfälle wären vermeidbar!
Weitere Infos auf dem Lasi-Portal:
Medikamente und Fahren – LasiPortal
Medikamente am Steuer: Diese Wirkstoffe sind riskant
Quelle: Verkehrsrundschau