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Mitführpflicht

Die Mitführpflicht erhöht sich von 28 auf 56 Tag plus den aktuellen Tag (Foto: Archiv-Lasiportal)

Die Mitführpflicht für fahrpersonalrechtliche Nachweise steigt von 28 auf 56 Tage.

Europa – Am 31.12.2024 tritt eine Änderung des EU-Mobilitätspakets in Kraft. Darin heißt es, dass laut der Tachographenverordnung (Artikel 36 VO (EU) Nr. 165/2014) die Mitführpflicht von Lenk- und Ruhezeiten sowie von Krankheits- und Urlaubtagen sich von bisher 28 Tage auf nun laut neuer Regelung 56 Tage erhöht.

Was heißt das für den LKW-Fahrer:
Der LKW-Fahrer muss ab dem 31. Dezember 2024 die Aufzeichnungen des digitalen Fahrtenschreibers auf seiner Fahrerkarte oder entsprechende Nachweise vom aktuellen sowie die 56 Tage davor bei einer Verkehrskontrolle dabeihaben. Bei einer Verkehrskontrolle am 31.12. würde dies bedeuten, dass die Mitführpflicht rückwirkend sich bis zum 5. November 2024 auswirken würde und er die entsprechenden Belege vorlegen müsste.

Was heißt das für die Unternehmen?
Die Unternehmen sollten ihre Fahrer auf die Änderung rechtzeitig hinweisen. Das heißt, dass die Abgabe von den Nachweisen zur Archivierung nicht schon nach 28 Tagen erfolgt, sondern weiter mitgeführt müssen. Ansonsten könnte es bei einer Kontrolle zum bösen Erwachen kommen und als rechtliche Konsequenz Bußgelder fällig werden. Um dem vorzubeugen sollten die Unternehmen ihre Download-Fristen überprüfen und gegebenenfalls anpassen, rät Olaf Horwarth von SBS Fleet Competence in dem Verkehrsrundschau-Newsletter.
Olaf Horwarth ist im Lasiportal kein Unbekannter, denn er ist einer von über 1000 im Lasiportal gelisteten Beratern. Auf seiner Internetseite SBS, bietet Oliver Horwarth Spezialseminare sowie Aus- und Weiterbildungen u.a. für Unternehmer, Fuhrparkbetreiber und Lkw-Fahrer mit dem Hinweis „aus der Praxis für die Praxis“ an.

 

Weitere Infos im Lasiportal:

Fernfahrer waren ´hellwach´ – LasiPortal

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Änderung durch EU-Mobilitätspaket: Mitführungspflicht verdoppelt sich

Quelle: Verkehrsrundschau-Newsletter

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