Lasiportal
Antidröhnplatte
Bakterien- und Virenschutzfolie
lasiprofi - Der Onlineshop für Ladungssciherung
Weitere Infos zum 3G Kompetenzzentrum
3G Kompetenzzenrum - Tagungsräume, Eventlocation

Nebelschlussleuchte – Nebelscheinwerfer

Quelle: ADAC

In der Herbstzeit müssen Kraftfahrzeugführer auf den Straßen stets mit schlechter Sicht durch Nebel, starken Regen oder Schneefall rechnen. Eine plötzlich auftretende Nebelwand ist da keine Seltenheit und kann zur Gefahr werden.

Region – Welches Licht am Kraftfahrzeug darf bei schlechten Sichtverhältnissen benutzt werden? Der § 17, Absatz 3 StVO gibt dazu eine Antwort. Es sind die Nebelscheinwerfer und die Nebelschlussleuchte.

Unter welchen Witterungsbedingungen dürfen diese Beleuchtungseinrichtungen benutzt werden?
Im Gesetzestext des § 17 Abs. 3 StVO heißt es zu der Nutzung von Nebelscheinwerfern (Zitat): „Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.“

Quelle: ADAC

Quelle: ADAC

Und wann darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden?
Dazu heißt es im Gesetzt (Zitat): „Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.“ Auch hier gilt die Regel, dass die Nebelschlussleuchte ausgeschaltet werden muss, sobald eine Verbesserung der Sichtverhältnisse eingetreten ist.
Eine gute Orientierung geben zum Einschätzen von guter oder schlechter Sicht die Leitpfosten am Straßenrand. In der Regel steht alle 50 Meter ein Pfosten, wie die Graphiken verdeutlichen.

Wann herrscht schlechte Sicht?
Die Rechtsprechung sagt hierzu, dass dann von schlechter Sicht auszugehen ist, wenn auf Autobahnen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt. Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften dann, wenn die Sicht unter 100 Meter und innerorts unter 60 Meter liegt. In allen Fällen ist mindestens das Abblendlicht einzuschalten. Viele Fahrzeuge sind zusätzlich mit Nebelscheinwerfer ausgestattet. Durch das Einschalten wird das Licht flach über die Fahrbahn gestreut, sodass diese dadurch besser ausgeleuchtet wird.
Sobald die Sicht sich wieder verbessert hat, müssen die Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte ausgeschaltet werden, schreibt der ADAC in seinem online-Bericht.

Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss bei falscher Nutzung gerechnet werden?
Fährt ein Kraftfahrzeug trotz guter Sicht mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte und/oder Nebelscheinwerfer, droht dem Fahrer eine Strafe in Höhe von 20 Euro. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet, werden 25 Euro fällig. Kommt es zu einem Unfall bei dem niemand verletzt wird, zahlt der Unfallverursacher 35 Euro.

 

Weitere Infos auf dem Lasiportal:

Gutes Licht bei Dunkelheit – lasiportal

 

 

ADAC QR-Code zu Bericht Nebelschlussleuchte

Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer: Wann erlaubt?

Quelle: ADAC

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Bakterien- und Virenschutzfolie
lasiprofi - Der Onlineshop für Ladungssicherung
Weitere Infos zum 3G Kompetenzzentrum
3G Kompetenzzentrum - Tagungszentrum, Eventlocation, Tagungshotel
Antidröhnplatte
Bakterien- und Virenschutzfolie
lasiprofi - Der Onlineshop für Ladungssicherung
Weitere Infos zum 3G Kompetenzzentrum
3G Kompetenzzentrum - Tagungszenrum, Eventlocation, Tagungshotel