Neu: Weißdruck VDI 2700 Blatt 18:2026-04 am 1.April 2026 in Kraft getreten

Die neu in Kraft getretene VDI 2700 Blatt 18, sorgt für mehr Handlungssicherheit bei der Ladungssicherung von Schüttgütern in flexiblen Verpackungen. Foto: Archiv Lasiportal
Nachdem der erste Entwurf der VDI Richtlinie 2700 Blatt 18:2014-10 wegen zu vielen Einsprüchen zurückgezogen werden musste, wurde zehn Jahre später der zweite Entwurf der VDI Richtlinie 2700 Blatt 18:2024-06 herausgebracht. Nun ist endlich der Weißdruck der VDI Richtlinie 2700 Blatt 18:2026-04 am 1. April 2026 in Kraft getreten, womit alle Beteiligten an der Ladungssicherung beim Sichern von Schüttgütern in Flexiblen Verpackungen (Säcke, FIBC), den sogenannten Big Bags, als anerkannte Regel der Technik Handlungssicherheit erlangen können.
Mit dem neuen VDI 2700 Blatt 18:2026-04 wird die Ladungssicherung von Big Bags und anderen flexiblen Verpackungen erstmals spezifisch und praxisnah geregelt. Gerade diese Verpackungsformen stellen besondere Anforderungen an die Sicherung von Ladeeinheiten während des Transports auf der Ladefläche dar, da sie sich unter Belastung bzw. im fahrdynamischen Prozess verformen können und damit ein anderes Sicherungsverhalten zeigen als starre Ladeeinheiten.
Ladeeinheit:
Grundlage aller Sicherungsmaßnahmen ist die Ladeeinheit, beispielsweise Big Bag auf Palette. Entscheidend ist, dass diese Einheit als stabiles, geschlossenes System betrachtet wird. Wichtig dabei ist, dass Palette und Big Bag in ihren Abmessungen zueinander passen sollten. Überstände oder Untermaße führen zu Instabilität. Die Einheit muss transportstabil sein, bevor sie auf das Fahrzeug verladen wird. Nur wenn die Ladeeinheit selbst ausreichend stabil ist, kann eine wirksame Sicherung auf dem Fahrzeug erfolgen.
Kammerbildung:
Die Herstellung einer einzelnen stabilen Ladeeinheit mit Schüttgut in Big Bags ist schwierig. Das hat das 3G Kompetenzzentrum Ladungssicherung in Fulda schon vor rund 10 Jahren bei Fahrversuchen mit einem Partner festgestellt. Die Lösung seinerzeit war, mehrere Ladeeinheiten in einem Block zusammen zu fassen (z. B. Viererblock) und einige handwerkliche Optimierungen an den Big Bags vorzunehmen. Diese Maßnahme wird in der neuen Richtlinie als „Kammerbildung“ beschrieben und ist eine folgerichtige Lösung zur Sicherung der Ladung. Gerade bei Curtainsider ohne durchgehend belastbare Seitenwände stellt die Kammerbildung eine wirkungsvolle Ergänzung zur Direkt- oder Niederzurrung dar.
Reibbeiwerte:
Ist keine ausreichende formschlüssige Ladungssicherung möglich oder das Ladegut nicht entsprechend mit der Palette verbunden, so sind folgende Reibbeiwerte sicherzustellen:
– mindestens µ = 0,5 zwischen Ladegut und Palette als Zwischenlage
– mindestens µ = 0,6 zwischen Palette und Ladeboden des Fahrzeugs
Um diese Reibbeiwerte zu erreichen, ist der Einsatz von rutschhemmenden Materialien empfehlenswert. Hierbei hat sich als nachhaltige Lösung zwischen Ladegut und Palette die BIO-Antirutschmatte von Marotech bewährt. Es handelt sich um eine mit Proteinen beschichtete Wellpappe, die zudem beim Transport von Lebensmitteln besonders geeignet ist.
Formschluss:
Die Richtlinie betont klar den Formschluss als primäres Sicherungsprinzip. Das bedeutet, dass keine Freiräume zwischen den Ladeeinheiten entstehen dürfen. Ladelücken sind konsequent zu vermeiden. Die Ladung muss dicht an Stirnwand, Seitenwänden oder anderen Ladeeinheiten anliegen. Flexible Verpackungen geben unter Belastung nach. Bereits kleine Freiräume können deshalb dazu führen, dass sich die Ladung bei Brems- oder Ausweichmanövern verlagert.
Kantenschutzwinkel:
Ein weiteres hilfreiches Sicherungsmittel sind Kantenschutzwinkel. Sie erfüllen mehrere Funktionen. Zum einen wird die Vorspannkraft gleichmäßiger verteilt. Zum anderen schützen sie davor, dass die Zurrgurte in die Verpackung einschneiden und diese dadurch beschädigt wird. Ohne geeigneten Kantenschutz kann es zu Materialschädigungen kommen, wodurch die Sicherungswirkung erheblich reduziert wird. Dazu werden auch geeignete Hilfsmittel aus stabiler Pappe als Kantenschutz z. B. für Big Bags mit Schüttgut als kostengünstige Lösung angeboten.
Zertifizierung:
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Weichverpackungen nach der neuen Norm zu sichern. Um Rechtssicherheit zu erlangen, bleibt schlussendlich nur die Möglichkeit der Zertifizierung z. B. durch Fahrversuche, welche das 3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung in Fulda gerne für Sie durchführt. Auf jeden Fall sollte ein erfahrener Fachmann für Ladungssicherung hinzugezogen werden.
Eine Auswahl von Beratern für Ladungssicherung findet man hier im LasiPortal, indem man seine Postleitzahl eingibt. Diese werden dann nach Entfernung zum Einsatzort sortiert ausgewiesen.
Fazit:
Die neue VDI 2700 Blatt 18:2026-04 schafft weitgehend Klarheit für die Praxis. Entscheidend ist:
- stabile Ladeeinheit (z. B. Big Bag auf passender Palette)
- Kammerbildung bei unzureichendem Fahrzeugaufbau
- konsequenter Formschluss ohne Freiräume
- Einsatz von Kantenschutzwinkeln
Flexible Verpackungen dürfen nicht wie starre Güter behandelt werden. Wer die Besonderheiten berücksichtigt und die Ladeeinheit konsequent in den Mittelpunkt stellt, sorgt für mehr Sicherheit auf der Straße – und für Rechtssicherheit im Betrieb.
Autor:
Winfried Uth
3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung in Fulda








