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Ausnahmegenehmigungen für alte Fahrtenschreiber

Lasiportal-Berater Olaf Horwarth informiert aktuell.

Nach bestätigten Informationen erteilen die oberen Verwaltungsbehörden in den Regierungsbezirken einiger Bundesländer Ausnahmegenehmigungen für die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Fahrtenschreibern der Generation 1 trotz Erstzulassungen nach dem 15.6.2019.

Olaf Horwarth bewertet dazu die bestehende Rechtslage und gibt wichtige Hinweise an die betroffenen Verkehrsunternehmen. Im Widerspruch steht hier insbesondere die herangezogene Rechtsgrundlage für die Erteilung derartiger Ausnahmegenehmigungen. Der zitierte § 70 der StVZO wird schon deshalb als fehlerhaft zu sehen sein, da die Ausrüstungspflicht mit EG-Fahrtenschreibern in der StVZO gar nicht geregelt ist.

>> SBS-Info aktuelle zu Fahrtenschreiber – Generation 1 u. 2
Quelle: SBS Schulung – Beratung – Service,

Transportbranche erlebt Digi-Tachograph 4.0. –

Digi-Tachograph 4.0 – Verantwortliche Logistiker und Fahrpersonal müssen damit umgehen. Ohne Einweisung/Schulung wird es nicht gehen. SBS-Schulung – Olaf Horwarth ist einer unserer Experten im Lasiportal.

Vorschrift gilt ab 15. Juni 2019 verbindlich für alle –
Neu zugelassene oder neu ausgerüstete, gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen mit einer neuen Generation digitaler Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Eine Umrüstpflicht für Bestandsfahrzeuge gibt es nicht.

Die neue EU-Verordnung 165/2014 zielt darauf ab, die Straßenverkehrssicherheit weiter zu verbessern, den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen sowie die Manipulation digitaler Fahrtenschreiben zu unterbinden.

Mit der neuen Generation 4.0 geht einher, dass die im Fahrzeug erfassten Daten von den neuen Sensorikfahrzeugen der BAG während der Vorbeifahrt – im fließenden Verkehr – ausgelesen werden können.

Abgefragt werden können:

  • Sicherheitsverletzungen
  • Unterbrechungen der Stromversorgung
  • Sensorstörungen
  • Fahren ohne gültige Karte
  • Einstecken der Karte während der Lenkzeit
  • Zeiteinstellungsdaten
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  • vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Geschwindigkeit.

Im Vergleich zu den alten Tachografenkarten speichert die neue Generation der Fahrerkarten über die automatische Standortbestimmung des Fahrzeugs per Satellit zusätzlich die folgenden Daten:

  • Position Beginn der täglichen Arbeitszeit
  • Position alle drei Stunden kumulierte Lenkzeit
  • Position Ende der täglichen Arbeitszeit
  • benutzte Fahrtenschreiber

Außerdem notiert der Tachograf nach drei Stunden Fahrzeit ebenfalls die Position. Eine ständige Positionsangabe wäre ebenso möglich. Damit könnten Fahrzeuge mit hochwertigen Gütern besser überwacht werden – ein guter Beitrag zur Kriminalprävention.

Fazit:
Mit dem Wissen, dass im Vorbeifahren kontrolliert werden kann, sind die Unternehmen gut beraten, auf Einhaltung der Vorschriften bedacht zu sein. Dem Fahrer/Transportunternehmen erspart es die Zeit der Überprüfung in der Kontrollstelle, und auch die BAG setzt Besserung – also ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.

>> Der Smart Tachograph – Mythen und Wahrheiten
Quelle: SBS – Schulung, Beratung, Service;
Olaf Horwarth, unser Experte für Sozialvorschriften und Lasiportal-
Berater stellte uns diesen Artikel zur Verfügung.

>> Kontrolle im Vorbeifahren
Quelle:EuroTransportMedia, Stuttgart

>> Neue Kontrollgeneration
Quelle: Hess. Fachverband Güterkraftverkehr und Logistik e.V., Ffm

>> Das ändert sich bei der Tachographenprüfung
Quelle: industrie.de, Konstandin-Verlag, Leinfelden-Echterdingen

 

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