Wochenruhezeit erneut in der Diskussion
EU-Nachbar Belgien will Klarheit. Vorab die wichtigsten Vorschriften und Fakten: VO (EG) 561 / 2006, Artikel 2 (1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im öffentlichen Straßenverkehr: Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder b) Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich […]








