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Paletten – Tausch ist tägliche Praxis

Abstimmung ist zu empfehlen.

Paletten sind der „Klassiker“ als ideales Hilfsmittel zur Bildung von Ladeeinheiten und zur Ladungssicherung.

Mehrfach berichtete Lasiportal schon über die Bedeutung und die Vielseitigkeit der Verwendung von Paletten – speziell der EURO-Palette – als Hilfsmittel der Ladungssicherung. Ob Ladeeinheit, ob zum herstellen von Formschluss oder zur Verstärkung/Unterstützung der Stirnwand, Paletten sind der Allrounder im Alltag des Gütertransportes.

Aber, wie gehe ich mit den Paletten um, und wie verwalte ich meine Paletten ?
Bei der Auslieferung werden Paletten mit der Ware an den Kunden übergeben und der LKW-Fahrer lädt dafür die gleiche Anzahl an leeren Paletten ab. Das ist der Grundgedanke, aber so einfach das klingt, kann es trotzdem zu Problemen kommen.

So werden Europaletten getauscht:
Wer auf einer Europalette anliefert, kann diese mit dem Empfänger gegen leere tauschen. Allerdings handelt es sich hier um eine individuelle Vereinbarung zwischen Sender und Empfänger, es besteht keine Tauschverpflichtung. Offiziell sind nur die Länder Frankreich, Niederlande, Österreich, Belgien, Luxemburg und Deutschland Teil des Tauschpools, aber auch in anderen Staaten ist diese Praxis üblich.

Beim Tausch müssen Paletten in gleicher Art und Güte getauscht werden. Falls die Ware nicht auf versandfähigen Paletten steht, dürfen diese nicht getauscht werden. Allerdings besteht kein Anspruch auf neue oder neuwertige Paletten. Die Europaletten sollten allerdings den geforderten Normen entsprechen und verwendbar sein.

Dazu einige Hinweise:
Bei einem unmittelbaren Tausch – Zug um Zug – sollte die Qualität der Paletten etwa gleichwertig sein.also nicht `alt gegen neu´. Bei offensichtlichen Schäden (beschädigte oder fehlende Bretter) sollte die Palette nicht mehr angenommen werden. Zudem sollte bereits bei der Auftragsvergabe die Anzahl der Ladungsmittel notiert und auf den Frachtpapieren vermerkt sein. In der Regel quittiert der Frachtführer den Tausch vor Ort.

Als Gebot der Fairness im Palettentausch sind folgende Definitionen gängige Praxis geworden:

  • neu: war noch nie in Gebrauch
  • neuwertig: wurde höchstens 2 Mal getauscht
  • gebraucht / tauschfähig: weisen Gebrauchsspuren wie Holzverfärbungen oder kleinere Absplitterungen auf
  • verbraucht / nicht mehr tauschfähig: kaputte Paletten
  • reparierte Paletten: zählen zur Kategorie «gebraucht / tauschfähig» und haben einen speziellen Nagel im Mittelklotz, der die Reparatur durch eine lizenzierte Werkstatt kennzeichnet.

Sollten keine Europaletten beim Empfänger zur Verfügung stehen, gibt es auch die Möglichkeit, sie dem Spediteur abzukaufen. Handelt es sich um einen regelmäßigen Warenverkehr zwischen Partnern, bietet es sich alternativ an, ein Palettenkonto zu führen.

>> Palettentausch und Pfand
Quelle: Rajapack GmbH | Carl-Metz-Straße 12 | D-76275 Ettlingen

>> Wissenswerte Fakten zur EURO-Palette
Quelle: MEDEWO, 86167 Augsburg

>> EPAL – Europalette
Quelle: European Pallet Association e.V., 40472 Düsseldorf

 

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