Paletten – unverzichtbares Hilfsmittel zur Ladungssicherung
EPAL – Nationalkomitee Deutschland veröffentlicht Handout zur Nutzung und Identifizierung originaler EPAL-europaletten.
Die Palette, eines der wichtigsten, interessantesten und zur vielseitigen Verwendung geeignetes Hilfsmittel in der Ladungssicherung. Die Geburtsstunde der Euro-Palette reicht bis in das Jahr 1961 zurück. Schon mehr als 60 Jahre lang zählt die Palette zu den weltweit am weitesten verbreiteten Ladungsträgern. Die Branche sagt, dass schätzungsweise 650 Millionen Stück davon weltweit im Umlauf sind, überwiegend im europäischen Wirtschaftsraum.
Die Maße sind grundlegend auf 1200 x 800 x 144 mm (Länge x Breite x Höhe) festgelegt. Auch die Stärke, Anzahl und Abstände der 11 Deckbretter und 9 Klötze ist exakt vorgeschrieben. Außerdem werden bei jeder Palette genau 78 Nägel verarbeitet.
Die zertifizierte Europalette (auch EPAL) verfügt über folgende Werte und Eigenschaften:
- EPAL Paletten sind weltweit über Grenzen hinweg sicher.
- EPAL Paletten garantieren einen reibungslosen Transport von Waren.
- EPAL Paletten sichern eine stabile Lagerung der Waren.
- EPAL Paletten sorgen durch ihre hohe Qualität für maximale Arbeitssicherheit.
Und:
- Paletten sind ein vielseitig einsetzbares Hilfsmittel zur Ladungssicherung.
- Paletten werden als Mehrwegverwendung eingesetzt;
gleichzeitig ist das Tauschverfahren – Zug um Zug – gängige Praxis. - Die Europalette als Vierwegpalette – Palette kann von jeder Seite
mit dem Stapler aufgenommen werden – ( Hubwagen, Gabelstapler ). - Zur Palette ist ein Aufsatzrahmen erhältlich, so kann aus einer
Europalette eine Holzkiste gebaut werden, d.h. auch auszusondernde
Paletten können für andere Zwecke weiterverwendet werden.
Die EPAL kann bis zu 2000kg bei gleichmäßiger Verteilung tragen (1000kg auf einem Punkt) und wird zu Tagespreisen gehandelt. Gebrauchte Europaletten der Klasse A kosten zwischen 21,00 und 23,00 Euro.
Defekte, nicht mehr tauschfähige Europaletten sind zum weiteren Einsatz nicht mehr geeignet und müssen ausgesondert werden. Weist die Palette erhebliche Beschädigungen auf (z. B. fehlende oder gebrochene Deckbretter, verfaulte oder fehlende Klötze), ist sie nicht mehr tauschfähig und kann dementsprechend auch nicht mehr als Poolpalette genutzt werden.
>> Lkw-Recht – Palettentausch
Quelle: Rechtsanwalt Michael Erath, 70178 Stuttgart
>> EPAL-Leitfaden-Identifizierung Europalette
Quelle: BGL – Bundesverband Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung,
60 487 Frankfurt (Main) u. Gütegemeinschaft Paletten e.V., EPAL-NK Deutschland, 40597 Düsseldorf