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Punkte in Flensburg

Die „Verkehrssünderkartei“ heißt korrekt Fahreignungsregister.

Ein Führerscheinentzug bringt leidvolle Erfahrungen mit sich. Selbst Fahrverbote werfen viele Betroffene zurück.

Punkte in Flensburg – schon immer ein Thema für jeden Autofahrer und jede Autofahrerin, und ganz besonders für die Berufskraftfahrer.

Wer täglich auf bundesdeutschen Straßen unterwegs ist, sollte die Verkehrsregeln kennen und einhalten. Das dient nicht nur der Verkehrssicherheit sondern auch dem eigenen Wohlbefinden. Arbeitsplatz, Existenz und jegliches Freizeitverhalten sind ohne Besitz einer Fahrerlaubnis gefährdet und bisweilen undenkbar.

Nämlich – „Punkte in Flensburg können den Führerschein kosten“; das ist der landläufige Sprachgebrauch für ein Szenario, das landauf landab gefürchtet ist.

Und das sind die Fakten zur Behörde Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg:
Die im Jahr 1951 gegründete Bundesbehörde hat ihren Sitz seit 1952 in Flensburg.
Seit 1958 erfasst die Behörde Verkehrsverstöße (Ordnungswidrigkeiten/damals sogenannte Verkehrsübertretungen und Vergehenstatbestände) im Straßenverkehr in der „Verkehrssünderkartei“.

Neben der Verkehrssünderkartei (Fahreignungsregister) übernimmt die Bundesbehörde noch viele weitere wichtige Aufgaben, die dazu beitragen, den Straßenverkehr sicherer zu machen. 2017 waren für das KBA 1.040 Bedienstete tätig. Und noch eine Zahl: Während wir in Deutschland 1970 noch mehr als 19.000 Verkehrstote zu beklagen hatten, waren es im Jahr 2021 – 50 Jahre später – noch 2562 Personen, die im Straßenverkehr ums Leben gekommen sind.

Auch über dieses Geschehen wacht das KBA und gibt mit der Auswertung detaillierter Statistiken Impulse für die Verkehrslenkung zur Unfallverhütung und Bekämpfung von Hauptunfallursachen.

Und so viel zu den Punkten – Lasiportal klärt auf:
Für Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt, für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten werden zwei Punkte eingetragen, und drei Punkte werden im Fahreignungsregister in Flensburg für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis eingetragen.

Nach der Verwirkung von 4-5 Punkten erteilt die Behörde dem Betroffenen eine Ermahnung, nach 6-7 Punkten eine Verwarnung (gelbe Karte !) und ab 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis (Rote Karte !). Damit wird ein Verwaltungsakt vollzogen, der Führerschein ist abzugeben, und es dürfen keine Kraftfahrzeuge mehr geführt werden. Der/die Betroffene gilt als ungeeignet zum Führer von Kraftfahrzeugen.

Eine neue Fahrberechtigung darf frühestens nach Ablauf von sechs Monaten erteilt werden. Hierbei muss dargelegt werden, dass man wieder geeignet ist, Kraftfahrzeuge zu führen. Eine positive MPU ist deshalb zwingend notwendig.

Und das ist die nächste Hürde – eine Situation, die sich jedermann, jede Frau ersparen sollten. Lange Fristen, nervenaufreibende Prüfungen und Nachweise sowie hohe Kosten warten da auf die Betroffenen.

Anmerkung:
Das eigene Punktekonto kann von jedermann direkt beim KBA abgefragt werden. Mit den Daten eines aktuellen Bundespersonalausweises (BPA) kann auch eine Online-Abfrage gestartet werden.

>> Alles zum Thema „Punkte in Flensburg“
Quelle: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC), 80 686 München

>> KBA Flensburg – Punktekatalog
KBA Flensburg, Kraftfahrt-Bundesamt, 24944 Flensburg

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