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Rohholztransporte haben eigene Regeln

Gewicht und Sicherung der Ladung sind oft das Problem.

hoch beladene Rohholztransporter erwecken oft bei Verkehrsteilnehmern ein `mulmiges´ Sicherheitsempfinden.

Die Wald- und Holzwirtschaft ist sehr transportintensiv. Ab dem Holzschlag im Wald erfolgt der erste Transport zwingend per Lastkraftfahrzeug. Der weitere Transport verläuft auf der Straßen – gleich, ob direkt zu einem Lagerplatz, zum Bahnhof oder zur Verschiffung. Das Umladen auf die Bahn ist in vielen Fällen nicht wirtschaftlich, auch wegen der Schliessung vieler Verladebahnhöfe. Damit ist der Schwerverkehr in dieser Branche unverzichtbar.

Und die Durchführung der Transporte haben ihre Besonderheiten.
Die Art und der Zustand des Holzes lassen es zu – soweit es sich um Schadholz handelt – dass beim Abtransport aus dem Wald eine Verladung bis max. 44 Tonnen  Gesamtmasse möglich ist. Diese Transporte bedürfen allerdings einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Verkehrsbehörde. Überladungen der Fahrzeuge und mangelhaft gesicherte Ladung gefährden die Verkehrssicherheit in hohem Maße. Vor diesem Hintergrund führt die Polizei in den einschlägigen Bereichen verstärkte Kontrollen durch.

Beispielhaft war ein Transport, der in Osthessen einer Polizeistreife vor wenigen Tagen auf der B 62 auffiel. Schon bei der ersten Inaugenscheinnahme des Lastzuges bemerkten die Beamten, dass Teile der geladenen Baumstämme ohne jede Sicherung befördert wurden und während der Fahrt herabzufallen drohten. Aufgrund der rauffallend hoch aufgeschichteten Stämme auf Lkw und Anhänger bestand zudem der begründete Verdacht einer deutlichen Überladung. Die Polizisten veranlassten den Fahrer, zunächst eine verkehrsgerechte Ladungssicherung der Stämme durchzuführen. Danach erfolgte die Weiterfahrt in Polizeibegleitung zur nächstgelegenen Verwiegestelle.

Stammholztransporte in geschlossenen Aufbauten/Containern -Auf das Konto „ungenügender Ladungssicherung“ geht ein Großteil von Unfällen im Bereich des Containertransports. Hier sind Fachwissen und Sorgfalt bei der Sicherung gefordert.

Wie sich bei der Kontrolle weiter herausstellte, sorgte der auf den Stämmen abgelegte Ladekran des Lkw für eine Höhe von gemessenen 4,51 m bei einer maximal zulässigen Gesamthöhe von 4 m. Bei der Verwiegung des Holztransportes wurde eine toleranzbereinigte Gesamtmasse von 50.300 kg festgestellt. Der Fahrer konnte nur eine Ausnahmegenehmigung für die Beförderung von Schadholzstämmen mit einer Zuggesamtmasse von maximal 44 Tonnen vorweisen. Durch die Überschreitung verliert die Ausnahmegenehmigung ihre rechtswirksame Gültigkeit. Damit unterliegt der Transport wieder den allgemein gültigen Bestimmungen der StVZO, und es wird eine zulässige Gesamtmasse von 40 Tonnen zugrunde gelegt. Die Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse des gesamten Zuges lag damit bei 25,75 Prozent, so die Polizei.

Der Fahrer musste die überzähligen Holzstämme in der Folge wieder abladen. Nach einer erneuten Verwägung konnte er die Fahrt bei zulässigem Gewicht und der erlaubten Höhe von 4.0 Metern fortsetzen. Ein empfindliches Bußgeld für den Fahrer und sein Unternehmen zeigt da hoffentlich eine nachhaltige Wirkung. Gleichzeitig machte die Polizei deutlich, dass für sogenannte „Todsündenverstöße“, zu denen Überladungen um mehr als 25 Prozent zählen, im Wiederholungsfall eine Zuverlässigkeitsüberprüfung des Transportunternehmens durch die Genehmigungsbehörde erfolgen wird.

>> Holztransport – Überladung mit „Todsündenverstößen“
Quelle: Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH, 80797 München

>> Holztransport und Logistik
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Rohholz e. V., 10115 Berlin

>> Verladeempfehlung
Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, 60 487 Ffm

>> Zu schwer, zu hoch und ungesichert
Quelle: Görlich-Media, 36 124 Eichenzell

 

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