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Rollstuhlsicherung in Fahrzeugen – Rollstuhlplätze und Rückhaltesysteme

Gesetzliche Grundlage für Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme und Rollstuhl-Rückhaltesysteme sowie Fahrtenschreiber

Aktualisierung am 11.8.2017

Mess N.zu Art.1

Sichere Beförderung von Menschen mit Behinderungen

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil 1 Nr. 29 ausgegeben zu Bonn am 29.Juni 2016
51.
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

  • Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrszulassungs- Ordnung
  • Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs- Ordnung
  • Artikel 3 Änderung der Bußgeldkatalog- Verordnung
  • Artikel 4 Änderung der Fahrpersonalverordnung
  • Artikel 5 Inkrafttreten der Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften

Was ist zu beachten !

zu Artikel 1

In  der STVZO und  STVO werden die Rollstuhlnutzer- Rückhaltesysteme und die Rollstuhl- Rückhaltesysteme namentlich in die Gesetzgebung übernommen.

Die Anwendung der Sicherung nach  DIN 75078 – 2 : 1999  findet die gesetzliche Anerkennung in § 35 a  Absatz 4a STVZO

>> Zweiundfünzigste Änderung strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften 771-16.pdf zum Download
Quelle; Bundesanzeiger Verlag
Nachtrag: In der STVZO Paragraph 35a Absatz 4a Satz 7, wird die DIN 75078-2: 1999, in die DIN 75078-2:2015-4 geändert.

 

Mess N.zu Art. 2 u.3

Sicherheitsgurte anerkannt mit Zulassungsbescheinigung

Der vorschriftsmäßige Einbau oder die vorschriftsmäßige  Änderung eines Rollstuhlplatzes, Rollstuhl- Rückhaltesystems, Rollstuhlnutzer- Rückhaltesystems sowie deren Verankerungen und Sicherheitsgurte, müssen von der Zulassungsbehörde  anerkannt und in Teil 1 der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden § 35a Abs. 4b.
§ 34 Absatz 5 Nr.1, § 69 a Abs. 3 Nr. 7, § 72 Abs. 2 Nr. 1b, § 32 Abs. 4 STVZO, werden geändert bzw. erweitert.

>> Nachweis von Ladungssicherungskenntnissen bei Personenbeförderungen
Quelle:  © Lasiportal.de

zu Artikel 2

§ 21 a und § 49 Abs.1 Nr. 20a STVO werden erweitert, die Begriffe Rollstuhl- Rückhaltesysteme und Rollstuhlnutzer- Rückhaltesysteme werden mit  aufgenommen.

zu Artikel 3

Verstöße bei der Nutzung von Rollstuhlstellplätzen, sowie bei der  Sicherung mit Rollstuhlnutzer – Rückhaltesystemen und  Rollstuhl- Rückhaltesystemen werden in die Bußgeld Katalog -Verordnung mit aufgenommen.

zu Artikel 4

Verordnung ( EU ) Nr. 165/ 2014  ersetzt die Verordnung (EWG Nr. 3821/ 85)
Der Begriff  Kontrollgerät wird durch den Begriff Fahrtenschreiber ersetzt.
Vorschriften im Umgang mit  dem Fahrtenschreiber, der  Fahrerkarte und dessen Daten wurden aktualisiert und die Ordnungswidrigkeiten wurden konkretisiert, dies  gilt auch für den nicht vorschriftsmäßigen Einbau,  Reparatur sowie der Manipulation von Fahrtenschreibern.

zu Artikel 5

Mess N.zu Art. 4 Fahrtenschreiber

Kontrollgerät wird durch den Begriff Fahrtenschreiber ersetzt

Die Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatz 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft demnach 18.06.2016

Der Artikel 3  Änderung  der Bußgeldkatalog – Verordnung tritt ab 01. 02. 2017 in Kraft

Link zum Bundesgesetzblatt im Bundesanzeiger:

>> Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Quelle: Bundesanzeiger Verlag

 

Mess,Norbert

Norbert Meß –  Berater im Lasiportal

Lasiportal dankt dem Dozenten und Berater Norbert Meß für die zur Verfügungstellung dieser Ausarbeitung.

Eine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Hinweise, Bemerkungen, Kritik sind natürlich erwünscht!
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