Rollstuhlsicherung in Fahrzeugen – Rollstuhlplätze und Rückhaltesysteme
Gesetzliche Grundlage für Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme und Rollstuhl-Rückhaltesysteme sowie Fahrtenschreiber
Aktualisierung am 11.8.2017

Sichere Beförderung von Menschen mit Behinderungen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil 1 Nr. 29 ausgegeben zu Bonn am 29.Juni 2016
51. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrszulassungs- Ordnung
- Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs- Ordnung
- Artikel 3 Änderung der Bußgeldkatalog- Verordnung
- Artikel 4 Änderung der Fahrpersonalverordnung
- Artikel 5 Inkrafttreten der Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
Was ist zu beachten !
zu Artikel 1
In der STVZO und STVO werden die Rollstuhlnutzer- Rückhaltesysteme und die Rollstuhl- Rückhaltesysteme namentlich in die Gesetzgebung übernommen.
Die Anwendung der Sicherung nach DIN 75078 – 2 : 1999 findet die gesetzliche Anerkennung in § 35 a Absatz 4a STVZO
>> Zweiundfünzigste Änderung strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften 771-16.pdf zum Download
Quelle; Bundesanzeiger Verlag
Nachtrag: In der STVZO Paragraph 35a Absatz 4a Satz 7, wird die DIN 75078-2: 1999, in die DIN 75078-2:2015-4 geändert.

Sicherheitsgurte anerkannt mit Zulassungsbescheinigung
Der vorschriftsmäßige Einbau oder die vorschriftsmäßige Änderung eines Rollstuhlplatzes, Rollstuhl- Rückhaltesystems, Rollstuhlnutzer- Rückhaltesystems sowie deren Verankerungen und Sicherheitsgurte, müssen von der Zulassungsbehörde anerkannt und in Teil 1 der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden § 35a Abs. 4b.
§ 34 Absatz 5 Nr.1, § 69 a Abs. 3 Nr. 7, § 72 Abs. 2 Nr. 1b, § 32 Abs. 4 STVZO, werden geändert bzw. erweitert.
>> Nachweis von Ladungssicherungskenntnissen bei Personenbeförderungen
Quelle: © Lasiportal.de
zu Artikel 2
§ 21 a und § 49 Abs.1 Nr. 20a STVO werden erweitert, die Begriffe Rollstuhl- Rückhaltesysteme und Rollstuhlnutzer- Rückhaltesysteme werden mit aufgenommen.
zu Artikel 3
Verstöße bei der Nutzung von Rollstuhlstellplätzen, sowie bei der Sicherung mit Rollstuhlnutzer – Rückhaltesystemen und Rollstuhl- Rückhaltesystemen werden in die Bußgeld Katalog -Verordnung mit aufgenommen.
zu Artikel 4
Verordnung ( EU ) Nr. 165/ 2014 ersetzt die Verordnung (EWG Nr. 3821/ 85)
Der Begriff Kontrollgerät wird durch den Begriff Fahrtenschreiber ersetzt.
Vorschriften im Umgang mit dem Fahrtenschreiber, der Fahrerkarte und dessen Daten wurden aktualisiert und die Ordnungswidrigkeiten wurden konkretisiert, dies gilt auch für den nicht vorschriftsmäßigen Einbau, Reparatur sowie der Manipulation von Fahrtenschreibern.
zu Artikel 5

Kontrollgerät wird durch den Begriff Fahrtenschreiber ersetzt
Die Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatz 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft demnach 18.06.2016
Der Artikel 3 Änderung der Bußgeldkatalog – Verordnung tritt ab 01. 02. 2017 in Kraft
Link zum Bundesgesetzblatt im Bundesanzeiger:
>> Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Quelle: Bundesanzeiger Verlag

Norbert Meß – Berater im Lasiportal
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