Antidröhnplatte

Schonfrist Smart-Tachograph 2

Schonfrist der gesetzlichen Umrüstung für Smart-Tachograph 2 bis zum 28. Februar 2025 (Foto: Archiv-Lasiportal)

Die EU gewährt bei der Umrüstung der Smart-Tachographen der zweiten Generation eine Schonfrist vom 1. Januar 2025 bis zum 28. Februar 2025.

Europa – Laut gesetzlicher Vorgabe sollten bis zum 1. Januar 2025 alle Transportfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die noch mit einem analogen Tachoschreiber oder einem Aufzeichnungsgerät der ersten Generation unterwegs sind, alle mit einem Smart-Tachographen der zweiten Generation umgerüstet sein. Jedoch konnte auf Initiative der International Road Transport Union (IRU) hin, eine Schonfrist bis zum 28. Februar 2025 erreicht werden.

Der Grund liegt darin, dass es bei vielen Unternehmen zu erheblichen Verzögerungen bei der Nachrüstung gekommen sei. Darauf konnten sich die EU-Mitliedstaaten in einer Notfallsitzung einigen, wie die Verkehrsrundschau berichtet.
Das bedeutet für die Transportunternehmen, dass ihnen zwar nur ein kurzer Zeitaufschub zur gesetzlichen Umrüstung der Tachogeräte gewährt wurde, aber bei einer Kontrolle noch keine Sanktionen zu befürchten sind. Die IRU sagt hierzu weiter, dass durch die Fristverlängerung zusätzlich eine Sensibilisierung der Nachrüstpflicht bei den Transportunternehmen erreicht werden soll.

Weitere Fristen im Zusammenhang der Tacho2-Geräte:
Ab dem 18. August 2025 müssen dann alle Transportfahrzeuge ab 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr auf die Neue-Generations-Geräte umgerüstet sein. Das Gleiche gilt dann ab dem 1. Juli 2026 auch für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen.

 

Weitere Infos im Lasi-Portal:

Intelligente Tachographen – LasiPortal

 

EU gewährt Schonfrist bei der Tacho-Umrüstung

Quelle: Verkehrsrundschau

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte