Sonntagsfahrverbot: Vier Länder lockern Regeln bis September

KI-generiertes Symbolbild
Als Reaktion auf das anhaltende Niedrigwasser am Rhein haben vier Bundesländer das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen vorübergehend gelockert. Die Ausnahmeregelungen greifen bereits seit dem 7. August 2026 und sollen die Versorgungssicherheit sichern, da die Binnenschifffahrt aufgrund historischer Tiefstände der Pegel nur noch stark eingeschränkt möglich ist.
Wer lockert und wie lange
Rheinland-Pfalz und Saarland haben das Fahrverbot mit Wirkung zum 7. August 2026 ausgesetzt – befristet auf maximal bis zum 30. September 2026. Der saarländische Grund: „Gerade für das Saarland als Industriestandort ist es entscheidend, dass notwendige Waren und Rohstoffe zuverlässig ihr Ziel erreichen“, so Mobilitätsministerin Petra Berg (SPD).
Nordrhein-Westfalen hat ebenfalls ab dem 7. August 2026 eine Ausnahmegenehmigung erlassen, die vorerst bis zum 31. August 2026 gilt. Sie erstreckt sich zusätzlich auf die Samstage während der laufenden Sommerferien.
Niedersachsen führte die Ausnahme mit sofortiger Wirkung ein; sie ist zunächst bis zum 31. August 2026 befristet.
Für welche Fahrten die Ausnahme gilt
Die Lockerungen betreffen ausdrücklich Beförderungen sowie damit verbundene Leerfahrten, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Bewältigung der Niedrigwasserfolgen am Rhein stehen. Güter, die derzeit kaum oder gar nicht per Schiff transportiert werden können, sollen so leichter auf die Straße verlagert werden. Großraum- und Schwertransporte sind von der Ausnahme ausdrücklich ausgenommen.
Kritik von Umweltverbänden
Der BUND kritisiert die Lockerung des Sonntagsfahrverbots und warnt vor zusätzlicher Lärm- und Umweltbelastung durch den verstärkten Lkw-Verkehr an Wochenenden.
Auswirkungen auf den Verkehr
Mit den Lockerungen dürfte es bereits an diesem Wochenende voller auf den Autobahnen werden – zumal der ADAC wegen des Ferienreiseverkehrs ohnehin mit längeren Staus rechnet.
Quellen:








