Straßenfertiger

Ohne jegliche Ladungssicherung transportierte ein Lkw-Fahrer einen Straßenfertiger auf der Ladefläche eines Tiefladers. Foto: Polizei Erfurt
Ein Lkw-Fahrer transportierte einen Straßenfertiger auf einem Tieflader ohne Ladungssicherung. Die Polizeibeamten leiteten gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
Erfurt – Auf der Bundesstraße 7 bei Nohra kontrollierten Polizeibeamte von der Technischen Verkehrsüberwachung der Erfurter Polizei ein Gespann, dass mit einem Straßenfertiger beladen war. Der Fahrer hatte sich vermutlich auf die Standfestigkeit seines Ladegutes verlassen und auf jegliche Sicherung verzichtet.
Die Kontrolleure sahen das jedoch zu Recht anders. Denn bei plötzlichen Brems- oder Ausweichmanövern besteht die Gefahr, dass der Fertiger von der Ladfläche des Tiefladers auf die Fahrbahn stürzt. Dadurch könnten auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Wie die Beamten in ihrer Pressemitteilung berichteten, wurde die Weiterfahrt untersagt, weil zudem auch noch ungesicherte Metallboxen auf der Ladfläche des Zugfahrzeuges standen. Mit schweren Sicherungsketten, die der Lkw-Fahrer in einer Transportbox auf dem Anhänger dabeihatte, konnte er den Straßenfertiger und die Boxen ordnungsgemäß nachsichern und seine Fahrt fortsetzen.
Hätte er den § 22 StVO Ladung und die VDI 2700 als Regel der Technik beachtet, wären ihm ein Bußgeld von 175 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei erspart geblieben.
Weitere Infos im Lasi-Portal:
Beispiele mangelhafter Ladungssicherung – Teil 1 Fahrzeugtransport – LasiPortal
Baggertransport endete auf der A 5 Nähe Alsfeld-Ost – LasiPortal
LPI-EF: Polizei stoppt Lkw wegen fehlender Ladungssicherung | Presseportal
Quelle: Landespolizeiinspektion Erfurt








