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Tachographenpflicht

Text wurde mit Hilfe der KI generiert
KI-Antworten können Fehler enthalten. Weitere Informationen

Vorgeschrieben sind Smart Tacho 2 Geräte, die ab dem 1. Juli 2026 in leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr genutzt werden müssen Foto: KI generiert

Neue Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen ab 1.7.2026

EU – Das EU-Mobilpaket I bringt viele Veränderungen mit sich, gerade bei der Nutzung von leichten Nutzfahrzeugen. Viele Betriebe und Unternehmen sind noch nicht vorbereitet. Ab dem 1. Juli 2026 gilt in der Europäischen Union eine erweiterte Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen. Betroffen sind alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (z. B. Transporter mit Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die gewerblich und grenzüberschreitend (einschließlich Kabotage) eingesetzt werden. [1, 2, 3]

Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffene Geräte: Vorgeschrieben ist der Smart Tacho 2 (intelligenter Fahrtenschreiber der 2. Generation, Version 2). Dieser zeichnet Grenzübertritte, Be- und Entladevorgänge sowie GPS-Positionen automatisch auf.
  • Geltungsbereich: Die Regelung greift nur im internationalen Verkehr (z. B. Fahrten von Deutschland nach Österreich) und bei gewerblicher Güterbeförderung. Rein nationale Fahrten innerhalb Deutschlands sind von dieser Absenkung der Gewichtsgrenze auf 2,5 Tonnen nicht betroffen.
  • Sanktionen: Bei Nichteinhaltung oder fehlerhafter Bedienung drohen in Deutschland Bußgelder von bis zu 1.500 Euro pro Kontrolle, im Ausland drohen teils Fahrzeugstilllegungen an den Grenzen. [1, 2, 3, 4, 5, 6]

Weitreichende Ausnahmen (Handwerkerregelung)

Für viele Betriebe, insbesondere im Handwerk, greifen umfangreiche Befreiungen nach der EU-Verordnung 561/2006: [1]

  1. Werkverkehr ohne Kilometerbegrenzung: Im Gewichtsbereich von 2,5 t bis 3,5 t entfällt die Pflicht komplett, wenn es sich um Werkverkehr handelt. Das bedeutet: Transportiert werden eigene Werkzeuge, Maschinen oder Materialien, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs braucht (oder selbst hergestellte Waren) UND das Lenken ist nicht die Haupttätigkeit des Fahrers. Diese Ausnahme hat im EU-Ausland kein Kilometerlimit.
  2. Kombinationen bis 7,5 Tonnen (100-km-Radius): Für Transporte, die darüber hinausgehen, greift die klassische Handwerkerregelung im Umkreis von 100 Kilometern um den Betriebsstandort. [1, 2]

Wann gilt die Pflicht trotzdem? Sobald Sie einen hauptberuflichen Fahrer einsetzen (dessen Hauptaufgabe das Liefern ist) oder gewerblich Waren für Dritte gegen Entgelt transportieren (z. B. klassische Kurier-, Express- und Paketdienste). [1, 2, 3]

Pflichten für Fuhrparkbetreiber

Wenn Ihre Fahrzeuge unter die Pflicht fallen, müssen Sie folgende Schritte umsetzen:

  • Nachrüstung: Bestandsfahrzeuge müssen rechtzeitig mit einem Smart Tacho 2 ausgestattet werden.
  • Schulungspflicht: Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Fahrer vor der ersten Nutzung des Geräts zu schulen, um Bedienfehler zu vermeiden.
  • Datenmanagement: Die Daten des Fahrtenschreibers und der Fahrerkarten müssen regelmäßig digital ausgelesen und rechtssicher archiviert werden. Softwarelösung zur Unterstützung und Erleichterung der digitalen Archivierung bieten verschiedene Hersteller.

Weitere Infos im Lasiportal:

Intelligente Tachographen – LasiPortal

 

Die IHK Ulm gibt auf ihrer Homepage ebenfalls noch wertvolle Hinweise zur neuen Tachographenpflicht:

Neue Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen ab 1.7.2026 – IHK Ulm

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