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Trunkenheitsfahrt – Amtsgericht urteilt gnädig

Führerschein trotz 1,38 ‰ nach 3 Monaten wieder zurück.

Hinreichender Alkoholgenuß am Abend und in der Nacht kann auch am folgenden Tag noch den Führerschein kosten. Das sollten Fahrerinnen und Fahrer wissen, insbesondere auch Berufskraftfahrer.

Auszug aus der lokalen Fuldaer Tageszeitung vom 06.04.2024:
„Am 04. Januar, nach einer durchzechten Nacht mit ausreichend Alkohol, setzte sich des nachmittags ein 30-jähriger Mann ans Steuer seines BMW, um in der nahegelegenen Stadt eine Besorgung zu erledigen. Schon nach kurzer Fahrtstrecke warf es ihn aus der Bahn. Er geriet ins Schleudern, kam von der Fahrbahn ab und verunfallte.“

Lt. Polizeibericht entstand an seinem Pkw Totalschaden in Höhe von 15.000 Euro. – und nicht nur das. Die Beamten stellten eine erhebliche Alkoholeinwirkung fest. Die entnommene Blutprobe ergab im Nachhinein einen Tatzeitwert von 1,38 ‰ Promille, so das Protokoll der Unfallakte.

Und das sagt das Gesetz:
Ab 1,1 Promille wird allein aus einer folgenlosen Fahrt aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Hier droht eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. Obendrein müssen Sie drei Punkte in Flensburg hinnehmen. Außerdem droht der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate (§§ 69, 69a StGB)

Und das sagt das Amtsgericht in Osthessen:
Einstellung des Verfahrens nach § 153a der Strafprozessordnung gegen eine Geldauflage von 1200 Euro. Entscheidend für das Gericht war, dass der Angeklagte sich geständig und reumütig zeigte und am Folgetag mittags nicht mehr mit so viel Restalkohol gerechnet habe. Zudem blieb er auf seinem hohen Eigenschaden sitzen, da seine Versicherung aufgrund der Alkoholeinwirkung keinen Schadenersatz leistete. Seinen Führerschein bekam der 30-jährige nach fast genau 3 Monaten noch in der Verhandlung wieder ausgehändigt.

Und das sagt Lasiportal:
Der deutlich über 1,1 ‰ liegende Tatzeitwert – und auch die Aussagen des Fahrers selbst zur Alkoholmenge sprechen dafür, dass er hätte wissen müssen, dass er fahruntauglich ist. Vergleichbare folgenlose Trunkenheitsfahrten mit einem entsprechenden Promillewert werden mit mind. 6 Monaten Führerscheinentzug – in der Regel sind es bis zu 9 Monaten – geahndet. Für gleichermaßen betroffene Fahrer werfen sich hier Fragen auf, wie dieses milde Urteil zu bewerten ist. Welches Maß wurde da angelegt ? Wo ist hier die Maßregel der Besserung und Sicherung ? War das ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit ?

>> Restalkohol am Morgen danach: Ein oft unterschätztes Risiko
Quelle: VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, 10437 Berlin

>> Entziehung der Fahrerlaubnis
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, 53113 Bonn

>> Alkohol am Steuer
Quelle: Lasiportal

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