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Überstehende Ladung bei Lkw, Pkw und Anhängern

Überstehende Ladung im PKW: Kennzeichnung & erlaubte Maße

Welche Regelungen der Gesetzgeber für überstehende Ladung trifft und was bei überstehender
Ladung beachtet werden sollte:

>> Überstehende Ladung PKW: Das gilt laut StVO

Quelle: DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG; https://www.deurag.de

 

Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer

Die grundlegenden Vorgaben, welche bestimmen, auf welche Weise überstehende Ladung bei einem Fahrzeug
gehandhabt werden muss, finden sich in § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Ein Fahrzeug und seine Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,5 m und nicht höher als

So sah er von hinten aus: Überstand auf der linken Seite,

Überstand auf der linken Seite (Foto: Archiv)

4,0 m sein. Ausnahmen gelten bei Gefährten, die für land- bzw. forstwirtschaftliche Zwecke gedacht sind.

  • Bei Fahrzeugen, die nicht höher als 2,5 m sind, dürfen keine Ladungsteile nach vorn hinausragen. Ansonsten gilt: Vorne darf der Ladungsüberstand nicht mehr als 0,5 m betragen.
  • Bei einem Auto oder einem Anhänger, welcher hinten überstehende Ladung aufweist, ist ein Überstand von 1,5 m zulässig. Auch 3,0 m sind legitim, wenn die Wegstrecke unter 100 km liegt.
  • Die Länge des gesamten Zugs darf 20,75 m nicht überschreiten.

>> Überstehende Ladung bei Lkw, Pkw und Anhängern

Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.; bussgeldkatalog.org

 

Die Kennzeichnung überstehender Ladung nach der StVO

Die Stahlbündel ragten weit über die Ladefläche und das Fahrzeugheck hinaus (Foto: Polizei Mettmann)

Die Stahlbündel ragten weit über die Ladefläche und das Fahrzeugheck hinaus (Foto: Polizei Archiv)

Es gibt klare Vorgaben durch die StVO: Überstehende Ladung ist in vielen Fällen gestattet, gewisse Regeln müssen aber eingehalten werden.

Durch Kennzeichnung überstehende Ladung signalisieren

Neben den grundlegenden Breiten- und Längenvorgaben, fordert § 22 StVO in bestimmten Fällen Fahrzeugführer auch zur Kennzeichnung auf:

Eine 30 x 30 cm große Fahne, ein gleichgroß ausfallendes hellrotes Schild oder ein roter zylindrischer Körper mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm müssen an überstehen­der Ladung befestigt werden, wenn diese hinten mehr als 1,0 m über Rückstrahler hinausragt. Diese Sicherungshilfen dürfen jedoch in keinem Fall höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht sein.

>> Verkehrszeichen in Deutschland: Schilder über Schilder

Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.; bussgeldkatalog.org

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