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Unfallflucht bleibt Straftat

OWI-Verfechter ernten Kritik – Opferschutz hat Vorrang – Verschwinden in die Anonymität kann nicht noch gefördert werden.

 

Der klassische Fall von Unfallflucht. Das Schnee- und Eisfreigerüst am Autohof Fulda-Nord wurde von einem Lkw beschädigt und dadurch nicht mehr begehbar. Der Verursacher verließ den Ort, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Dem Aufsteller/Eigentümer der Anlage bleibt der Schaden. Foto: Lasiportal

Der Arbeitskreis Verkehr sprach sich in Goslar eindeutig dafür aus, von einer zuletzt häufig diskutierten Abstufung einer Unfallflucht zu einer Ordnungswidrigkeit Abstand zu nehmen. Selbst wenn es sich lediglich um einen Blechschaden handelt, soll der Tatbestand einer Straftat weiterhin Bestand haben.

Und das sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Haupfgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft:
„Die Aggressivität im Straßenverkehr nimmt nach Erkenntnissen unserer Unfallforschung immer mehr zu, eine Herabstufung der Fahrerflucht sei daher das völlig falsche Signal. Es bestehe die Gefahr, dass weniger Unfälle gemeldet und Unfallopfer auf Schäden sitzen bleiben würden.“

Lange schon ist der § 142 StGB in der Diskussion aller Strafrechts- und Verkehrsexperten. Geht es doch in der Kernfrage darum, dass sich ein Verursacher (Täter) selbst anzeigen muss. Nämlich, indem er am Unfallort bleibt und der Pflicht nachkommt, seine Idendität zu erklären. Allein das ist der Anspruch des Geschädigten. Damit wäre dem Geist der Regel genüge getan. Was passiert aber, wenn die Polizei gerufen wird, und was sind häufig die Gründe, warum Unfallverursacher den Unfallort verlassen, ob mit Fahrzeug oder zu Fuß ?

Die seit Jahren so bestehende Rechtslage muß in erster Linie die Opfer schützen. Da geht es um hohe Sachschäden, um verletzte oder gar getötete Personen.

 

Und das sagt unsere Verkehrsstatistik:
Im vorvergangenen Jahr 2022 entfernten sich laut Erhebungen des Kraftfahrtbundesamtes Flensburg 32.000 Fahrer und Fahrerinnen unerlaubt vom Unfallort. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes ist die Zahl der Unfallfluchten in den vergangenen Jahren leicht rückläufig. Im Jahr 2022 entfernten sich den Angaben nach Fahrer und Fahrerinnen in 32.000 Fällen unerlaubt vom Unfallort. 2019 waren es noch 36.000.

Wohl wissend, dass die Aufklärung geflüchteter Unfallbeteiligter für jede Polizeidienststelle oft immensen Zeit- und Personalaufwand bedeutet, wird da auch der Ruf nach Enlastung laut. Das Aufweichen der bestehenden Strafvorschriften sollte sich bestenfalls auf Bagatellfälle beschränken, sagt auch die Polizei selbst.

Laut einer repräsentativen Umfrage der Versicherung DEVK von Anfang September sind auch 58,3 Prozent der Deutschen gegen die Herabstufung und nur 17,7 Prozent dafür.

>> Fahrerflucht – die 12 wichtigsten Fragen und Antworten
Quelle: Thomas Erven, Fachanwalt für Verkehrsrecht, 50939 Köln

>> Unfallflucht – Bleiben Sie fair !
Quelle: Polizei NRW, Ministerium des Innerndes Landes Nordrhein-Westfalen, 40217 Düsseldorf

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