Unterwegskontrolle-Ladungssicherung

Die EU-Kommission will mit ihren Änderung bei Unterwegskontrollen mehr Überwachung bei der Ladungssicherung erreichen, Quelle: Archiv
EU-Kommission will im Rahmen verschiedener Richtlinienänderungen bei der technischen Unterwegskontrolle auch mehr Kontrolle bei der Landungssicherung erzielen. Diese „Kontrollerhöhung“ soll zu mehr Verkehrssicherheit beitragen.
Europa – Im Zusammenhang mit dem Verkehrssicherheitspaket 2014 sollen drei Richtlinien geändert werden. Dies betrifft die Richtlinie 2014/45/EU zur regelmäßigen technischen Überwachung, die Richtlinie 2014/46/EU der elektronischen Aufzeichnung von Daten über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge aller in den EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeuge sowie die Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrollen.
Was beinhaltet die Änderung der regelmäßigen technischen Überwachung (Richtlinie 2014/45)?
In dieser Richtlinie werden präzisere Kontrollen von Abgaswerten insbesondere bei größeren Dieselfahrzeugen gefordert. Es sollen somit Fahrzeuge mit hohen Emissionswerten bei Kontrollen besser ausfindig gemacht werden können, um den Ausstoß von Stickoxiden zu verringern.
Weiterhin soll gerade für Fahrzeuge, die 10 Jahre und älter sind, die Hauptuntersuchung (TÜV), schon jährlich anstatt alle zwei Jahre zur Pflicht werden.
Was beinhaltet die Änderung der elektronischen Aufzeichnungen von Daten über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge aller in den EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeuge (Richtlinie 2014/46)?
Hier geht insbesondere um die Verbesserung der elektronischen Speicherung und den Austausch von Fahrzeugdaten zwischen den Mitgliedstaaten. Insbesondere rückt hier in den Fokus die Manipulation von Kilometerständen bei Kraftfahrzeugen. Es soll dazu beitragen, gefälschte Daten schneller identifizieren zu können. Dies bedeutet für die Bürger mehr Schutz vor betrügerischen Machenschaften bei gefälschten Daten.
Was beinhaltet die Änderung der technischen Unterwegskontrolle (Richtlinie 2014/47)?
Mit der Änderung der technische Unterwegskontrolle werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bei Kontrollen von schweren Personen- und Lastkraftwagen und ihren Anhängern auch eine Prüfung der Ladungssicherung durchzuführen. Bisher galt eine solche Kontrolle als „nicht zwingend“. In dem Änderungspapier wird als Argument aufgeführt, dass sich die Lage der Ladung während der Fahrt schon geringfügig verändern und von der Ladfläche herabfallen könnte. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Kontrolleure angemessen geschult sein müssen.
Weitere Infos zu Schulungen und Seminaren zur Ladungssicherung im Lasi-Portal:
Seminare Archiv – 3G Kompetenzzentrum Ladungssicherung
EUR-Lex – 52025PC0180 – DE – EUR-Lex
Quelle: EU-Kommission