VDI 2700 Blatt 8, 8.1 und 8.2 neu
Fulda – Ab dem 1. September 2024 tritt die überarbeitete Richtlinie der VDI 2700 Blatt 8, 8.1 und 8.2 Ladungssicherung auf Transportern von Pkw, Kleinbusse sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge übergangslos in Kraft.
Im § 22 der StVO ist die Ladungssicherung gesetzlich geregelt. Es gibt jedoch in der StVO keine detaillierten Ausführungen zur Ausrüstung, Fahrzeugbeschaffenheit oder zu Ladungssicherungshilfsmitteln. Detaillierte Ausführungen hierzu regeln anerkannte Richtlinien, zu denen auch die VDI 2700 zählt. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat zusammen mit einer Arbeitsgruppe die Richtline der VDI 2700 Blatt 8 ff. überarbeitet, die ab dem 1. September 2024 ohne Übergangsfrist gültig ist.
Hier ein Auszug über die Neuerungen der VDI 2700 Blatt 8 ff.:
- Mit der Wiedereinführung von Blatt 8 ist jetzt eine isolierte Prüf- und Zertifizierungsvorgabe für Autotransporter und deren Ladungssicherungskomponenten geschaffen worden, die sich inhaltlich auf die Blätter 8.1 und 8.2 beziehen.
- Zum Niederzurren der Reifen von den geladenen Fahrzeugen auf die gelochten Fahrbahnelemente ist ein schlauchförmiger Überzug mit einer rauen Oberfläche zu verwenden, der ein Abrutschen der Gurte von den Reifen verhindern soll. Gleichzeitig soll durch eine möglichst glatte Innenoberfläche dies eine maximale Übertragung der Vorspannkraft der Gurte auf deren Losende gewährleisten.
- Alle Aufbau- und Sicherheitskomponenten sowie alle weiteren zu verwendenden Ladungssicherungskomponenten für den Fahrzeugtransport auf Transportern mit Fahrbahnelementen (Lochblechen) auf dem Verkehrsträger Straße sind nach den vorgegebenen Methoden zu prüfen und zu zertifizieren.
- In diesem Zusammenhang folgt der Hinweis auf eine jährlich, verpflichtende Nachprüfung dieser Komponenten mit einhergehender Dokumentationspflicht.
- Die Blätter 8.1 und 8.2 enthalten die Klausel „gleichwertige Ladungssicherung“, gleichzeitig werden darin aber Methodiken für den Nachweis dieser Gleichwertigkeit angeführt.
- Die Arbeitsgruppe hat den Begriff „Gleitreibwiderstandsbeiwert“ neu erfunden und definiert. Der Gleitreibwiderstandsbeiwert steht für die Kombination aus Reibwert und Verzahnung der Reifenoberflächen der geladenen Fahrzeuge mit den Fahrbahnelementen der Transporter. Diese müssen mindestens den Wert 0,4 erzeugen.
- Neu geregelt wurde in den Blättern 8.1 und 8.2 der Schwerpunkt bei Teilentladung eines Autotransporter. Der Regelung sieht vor, dass nach einer Teilentladung ggf. eine Umladung von den verbliebenen Fahrzeugen auf dem Transporter erforderlich macht, um einen möglichst niedrigen Schwerpunkt zu erreichen.
- Auf Verladebildern der VDI 2700 Blatt 8 ff., die sich auf unterschiedliche Massen und Verladewinkel der geladenen Fahrzeuge beziehen, werden Angaben zur Anzahl zur Sicherung erforderlicher Gurte und Radvorleger gemacht.
- In Blatt 8.1 und 8.2 werden teils unterschiedliche Rückhaltekräfte der Löcher in den Fahrbahnelementen (Zurrpunkte) bei unterschiedlichen Zurrwinkeln der Gurte gefordert.
Lasiportal-Hinweis:
Das 3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung veranstaltet am 19. September 2024 seine 16. Fachtagung Ladungssicherung in der u.a. auf die aktuellen Neuerungen der VDI 2700 Blatt 8 ff. eingegangen wird. Hierzu werden auch Fragen der Teilnehmer beantwortet. Unter folgendem LINK können sich Interessierte über das weitere Programmangebot der 16. Fachtagung informieren und anmelden:
https://3g-ladungssicherung.de/3g-fachtagung-19-09-2024/
Die neuen VDI-Richtlinien können unter folgenden Links bestellt werden:
VDI 2700 Blatt 8 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Prüfanforderungen an Fahrzeugtransporter und Ladungssicherungsmittel zur Sicherung von Pkw sowie leichten und schweren Nutzfahrzeugen auf Fahrzeugtransportern | VDI
VDI 2700 Blatt 8.1 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Fahrzeugtransportern | VDI