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Verkehrsunfall – was dann ?

Beteiligte erleben oft erhebliche Stresssituation.

Autobahnunfall zur Nachtzeit – eine extreme Gefahrensituation.

Schockerlebenis, Verletzte, hohe Sachschäden, auslaufende Gefahrstoffe, Fahrzeugbrand, Personen in Panik – das sind die Realitäten an einer Unfallstelle.

Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr sind die Profi´s, die vor Ort schnelle Hilfe leisten und die Sofortmaßnahmen einleiten. Ein schweres Unfallereignis mit mehreren Beteiligten, verletzten, schwerstverletzten oder gar tödlich verletzten Personen oder/und erheblichen Sachschäden zieht umfangreiche Maßnahmen nach sich. Die Verkehrseinschränkungen (Vollsperrung, Stau, Umleitung) können sich über Stunden oder Tage hinziehen.

Hier ist richtiges und besonnenes Handeln gefragt. Und das empfehlen die für das Unfallmanagement zuständigen Behörden und Hilfsdienste zum richtigen Verhalten am Unfallort:

  • Anhalten, Warnblinkanlage einschalten und Unfallstelle absichern.
  • Erste Hilfe leisten und weitere Hilfe rufen.
  • Unfallort nicht verlassen, ggfs. Unfallstelle räumen (bei Bagatell- oder geringem Sachschaden.
  • Eigene Beweissicherung wird empfohlen, notieren von wichtigen Daten.
  • Handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden, sollte in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden.

Die StVO regelt das in der Norm des § 34:

Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist,

  • unverzüglich zu halten,
  • den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
  • sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
  • Verletzten zu helfen (§ 323c des Strafgesetzbuchs),
  • anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten anzugeben, dass man am Unfall beteiligt war und

auf Verlangen den eigenen Namen und die eigene Anschrift anzugeben sowie den eigenen Führerschein und den Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über die Haftpflichtversicherung zu machen,

Unfallbeteiligter ist,
jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.

Unter einem Verkehrsunfall versteht man
ein plötzliches, zumindest von einem der Beteiligten nicht gewolltes Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen Gefahren steht und zu einem nicht gänzlich belanglosen fremden Sach- oder Körperschaden führt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Alleinbeteiligter selbst verletzt oder einen eigenen Sachschaden erlitten hat (Alleinunfall).

>> Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall
Quelle: VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR, 40721 Hilden

>> StVO-Vorschrift § 34
Quelle: dejure, 68 165 Mannheim

>> Verhalten nach Verkehrsunfall
Quelle: Innenministerium, 80539 München

>> Meine Polizei vor Ort
Quelle: Hessisches Landeskriminalamt, 65187 Wiesbaden

 

 

 

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