Verladen und Versenden – wer trägt die Verantwortung, wer haftet ?
Aufschlussreicher Beratertag im 3G – RA Jürgen Scholl klärt auf zum Thema:
Pflichten und Verantwortung in der Ladungssicherung:
„Ladungssicherung muss das Ziel haben, Menschen und Sachen zu schützen“.
„Wenn ich Ladung auf die Straße bringe, ist die zu sichern“.
Das waren zwei Kernaussagen von Rechtsanwalt und Dipl.Verwaltungswirt (FH) Jürgen SCHOLL, Referent im 3G am Beratertag Recht.
639 Amtsgerichte in der Bundesrepublik
Eingangs machte der Referent den Seminarteilnehmern im 3G mit einer nackten, statistischen Zahl deutlich, auf welcher Bandbreite sich diejenigen befinden, die auf bundesdeutschen Straßen zu jeder Zeit mit dem Gesetz in Konflikt geraten können. Und das sind alle mit der Logistik befassten Personen: Unternehmer, verantwortliche Mitarbeiter, Verlader, Versender, Fahrer, Auftraggeber, Betriebsleiter, Werksleiter, Geschäftsführer, Leiter von Ladearbeiten usw. usw.
Die nämlich begegnen in ihrem gesamten Arbeitsbereich sage und schreibe 639 Amtsgerichten in Deutschland, die wiederum mit einem Einzelrichter besetzt sind, der in seiner Entscheidungsfindung bekanntermaßen frei und unabhängig ist – auch wenn er/sie an einheitliche Gesetze gebunden sind.
Jürgen Scholl, ein Hochkaräter in Sachen Verkehrsrecht/Verkehrszivilrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Er referiert seit Jahren regelmäßig im 3G in Fulda und überzeugt immer wieder mit seinem umfangreichen Fachwissen und seinen praktischen Erfahrungen mit Verkehrsdelikten und Schadensfällen. Am praktischen, anonymisierten Fällen aus seiner täglichen Anwaltspraxis machte er die vielfältigen Probleme in der Ladungssicherung resp. im Gütertransport transparent und bot verständliche, nachvollziehbare und schlüssige Lösungen an, die letztendlich auch einer Kontrolle oder einem Rechtsverfahren standhalten.
Im Mittelpunkt seiner Ausführungen, insbesondere zu den Paragraphen 22 StVO – Ladungssicherung – und 9 OWIG – stand die Frage der betriebsinternen Pflichtenverteilung und der Verantwortlichkeiten.
Da helfen nur klare Regelungen, die schriftlich fixiert werden sollten und auch konsequent zu überwachen sind, so der Referent im 3G.
Situationen aus dem Verladealltag
An zahlreichen anonymisierten Fällen aus der anwaltlichen Praxis von Jürgen SCHOLL konnten sich die Tagungsteilnehmer ein konkretes Bild verschaffen, wie Strafverfahren, Bußgeldverfahren, Zivilverfahren, Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht, Opferentschädigungen, Verfallsverfahren und Schadensregulierungen vor Gericht ablaufen. Während Verstöße bei Polizei- und BAG-Kontrollen in der Regel noch mit Verwarn- oder Bußgeldfolge abgehen, befinden sich die Beteiligten und Verantwortlichen bei Verkehrsunfällen und Betriebsunfällen mit Personenschäden schon im Strafgesetzbuch. Hier geht es um Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug, Gewerbeuntersagung und hohe Regressansprüche.
>> Protokoll des Beratertages (Auszug)
Quelle: Lasiportal
>> Verantwortlichkeit des Verladers
Quelle: Verlag Günther Hendrisch, Wegberg
>> Übertragung von Unternehmerpflichten nach § 9 OWIG
Quelle: Lasiportal