Verrutscht

Ein unscheinbares Gespann entpuppte sich wegen ungenügender Ladungssicherung als gefährlich. Foto: Polizeipräsidium Osthessen
Ein auf den ersten Blick unscheinbarer Transport eines Lkw mit Anhänger entpuppte sich als gefährlich. Ein Container auf einem Anhänger war wegen ungenügender Sicherung schon während der Fahrt verrutscht.
Kirchheim – Wie die Polizei Osthessen in ihrer Pressemeldung schreibt, ist die Ladungssicherung einer der unabdingbaren Vorschriften, die für die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr für sich und andere Verkehrsteilnehmer wichtig ist.
Einer Streife der spezialisierten Verkehrsüberwachung war auf der A 7 ein polnisches Transportgespann aufgefallen, der zunächst unscheinbar wirkte, aber bei der anschließenden Kontrolle erhebliche Mängel bei der Ladungssicherung aufwies. Die Beamten stellten fest, dass ein zwei Tonnen schwerer Container auf einem Anhänger während der Fahrt ins Rutschen gekommen war, wie Kratzspuren auf der Ladefläche bewiesen. Die Ursache lag darin, dass der Fahrer zur Sicherung des Behälters zu weinige Zurrgurte, die sich zudem auch noch als ungeeignete Sicherungsmittel herausstellten, benutzt hatte.
Die Polizeibeamten entdeckten noch eine weitere Gefahrenquelle bei dem Versuch einer regelkonformen Ladungssicherung. Der Behälter stand auf übereinander gelegten Kanthölzer. Diese instabile Unterlage hätte jederzeit kippen und der Container von dem Anhänger herabfallen können. Anscheinend hatte der Fahrer sich wenig mit der VDI 2700 als geltendes Regelwerk der Technik zur Ladungssicherung in Verbindung mit dem § 22 StVO Ladung auseinandergesetzt.
Aber das war nicht der einzige Verstoß, den die Spezialisten feststellten. Das Gespann war zudem um eine halbe Tonne überladen. Außerdem dokumentierte der Lkw-Fahrer weder Lenk- noch Ruhezeiten, weil er den Fahrtschreiber nicht in Betrieb genommen hatte.
Rechtliche Konsequenzen:
Die Beamten zogen eine Sicherheitsleistung, die im mittleren dreistelligen Bereich lag ein und vom Bundesamt für Logistik und Mobilität droht ebenfalls noch saftiges ein Bußgeld.
Weitere Infos im Lasi-Portal:
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Quelle: Pressportal Polizeipräsidium Osthessen








