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Verstöße werden nicht weniger

Regelrechter „Boom“ bei Polizeikontrolle am Kirchheimer Dreieck.

Die Geschwindigkeit ist häufig eine Hauptunfallursache. Foto: Lasiportal

Die Autobahn-Drehscheibe Kirchheimer Dreieck ist nahezu täglich mit Verkehrsmeldungen in den Medien an vorderster Stelle vertreten. Insbesondere die Verkehrsunfälle um die Autobahnen A 4, A 5 und A 7 sind es, die den ohnehin dichten Verkehr nahezu zum Erliegen bringen.

Lange Stau´s vom Hattenbacher zum Kirchheimer Dreieck kosten Zeit und Geld, belasten die Umwelt und sorgen für genervte Fahrer. Auf der A 4 in Richtung Erfurt sind in Teilbereichen häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen oder nicht angepasste Geschwindigkeit Ursache von Verkehrsunfällen.

Vor diesem Hintergrund hat die Polizei ihre Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten erheblich verstärkt. Vordergründig zielen die Maßnahmen auf die Bekämpfung der Hauptunfallursachen Geschwindigkeitsüberschreitung, ungenügender Sicherheitsabstand als sogenannte Fahrfehler sowie auf Überladung/mangelhafte Ladungssicherung, Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten und die Fahrtüchtigkeit – Übermüdung, Alkohol und Drogen – ab.

Konkrete Kontrollen über 2 Tage machten deutlich, dass immer mehr Ladung transportiert wird. Unter Zeitdruck soll schneller und mehr geleistet werden, während das Verkehrsaufkommen gleichzeitig noch ständig steigt.
Einen regelrechten „Spitzenwert“ erreichte der Fahrer eines polnischen Sattelzuges, der zudem noch Gefahrgut geladen hatte. Er raste die Gefällstrecke der A7 am Reckerröder Berg kurz vor Kirchheim mit 109 km/h herunter und musste hierfür eine Sicherheitsleistung in Höhe von 510 Euro an Ort und Stelle hinterlegen.

Fahrzeugführer müssen ihr Fahrzeug/Gespann jederzeit beherrschen können. Foto: Polizei-Archiv

Was sagt eigentlich das Gesetz  ?
Laut § 3 der StVO dürfen Fahrzeugführer nur so schnell fahren, dass sie das Fahrzeug ständig noch beherrschen. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Laut § 18 StVO dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t (ausgen. Pkw), Lastkraftwagen mit Anhänger auf Autobahnen grundsätzlich höchstens bis 80 km/h schnell fahren.

>> Gefahrgutlaster rast am . . .
Quelle: Osthessennews

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