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Weinbergpfähle

ungesicherte Wingertpfähle auf Ladefläche, Quelle: Polizei Trier

Polizei bemängelt ungenügende Ladungssicherung von Weinbergpfählen

Trier – Wie das Polizeipräsidium Trier berichtet, hatte ein Fahrer auf seinem Anhänger Wingert-Pfähle transportiert, diese aber, wie die Beamten bei einer Verkehrskontrolle feststellten, ungenügend und falsch gesichert. Dem Fahrzeugführer wurde zunächst die Weiterfahrt untersagt.

Auf einem nahegelegenen Betriebsgelände mussten die Pfähle umgeladen und neu gesichert werden. Danach konnten die Weinbergpfähle zu ihrem Bestimmungsort weiter transportiert werden. Die Ordnungshüter leiteten gegen den Fahrer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen § 22 StVO Ladungssicherung ein.

Ein Blick in die VDI 2700 Blatt 3.1. hätte Ärger erspart!

Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1 informiert über die Auswahl von Zurrmitteln und beschreibt deren richtigen Gebrauch, Anwendung sowie Handhabung in der täglichen Praxis. Die VDI 2700 beinhaltet zwar keine Bußgeldvorschriften, ist aber eine anerkannte Regel der Technik, die es gemäß § 22 StVO zu beachten gilt.

Die gebündelten Wingert-Pfähle ragten hoch über die niedrigen Bordwände des Anhängers hinaus oder lagen zum Teil ungesichert auf der Ladefläche. Zur Ladungssicherung hatte der Fahrer zwar die Bündel mit Zurrgurten gesichert, was bei solchen Transportkonstellation viel zu wenig ist. Durch den Einsatz von mehr Spanngurten hätte die Ladung sich nicht verschoben sowie ein Herabfallen erschwert oder gar verhindert. Letztendlich wäre der Ladungssicherungsrechner auf dem Lasiportal eine gute Hilfe gewesen, um zu ermitteln, wie viele Zurrgute erforderlich gewesen wären

Weitere Infos im Lasiportal:

VDI 2700 Blatt 3.1 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel – LasiPortal

 

POL-PPTR: Untersagungen der Weiterfahrt wegen Überladung und mangelnder Ladungssicherung | Presseportal

Quelle: Presseportal Polizeipräsidium Trier

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