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Winterbereifung – ein MUSS ! ?

Eis und Schnee fordern Fahrer und Fahrzeug.

Winterliche Straßenverhältnisse stellen erhöhte Anforderungen an Fahrer und Fahrzeug

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne M+S-Reifen fährt, gefährdet die Sicherheit im Straßenverkehr in allerhöchstem Maße und riskiert zudem auch ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg – und das wohlgemerkt im allereinfachsten Fall ohne jegliche Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer. Sollte eine Behinderung, Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu kommen, erhöht sich das Bußgeld temporär bis auf 120 €. Kommt es zu Personenschaden bei einer dritten, unfallbeteiligten Person, wird der Unfall grundsätzlich als Vergehen durch die Staatsanwaltschaft verfolgt.

Zur Winterreifenpflicht:
2 StVO – auszugsweise:
In Deutschland besteht laut § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Pflicht, Winterreifen zu nutzen, sobald Schneeglätte bzw. -matsch, Eis- oder Reifglätte herrscht. Gemeint sind hiermit M+S-Reifen. Die Mindestprofiltiefe bei Allwetterreifen im Winter bzw. bei Winterreifen beträgt in Deutschland 1,6 mm. Laut ADAC wird indes aus Sicherheitsgründen eine weitaus höhere Mindestprofiltiefe von 4 mm empfohlen.

Beschaffenheit der Reifen/Winterreichen:
36 StVZO – auszugsweise:
Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen.

Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen, durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden. Die Reifen sind mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet.

Bußgeld:
Laut Gesetz ist auch der Fahrer für die Einhaltung der Winterreifenpflicht verantwortlich, nicht (oder nicht nur) der im Fahrzeugbrief eingetragene Halter.
Wer künftig mit unzulässiger Bereifung bei Glatteis oder Schnee unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen.
Ordnet der Fahrzeughalter das Fahren mit unzulässiger Bereifung an oder lässt dies zu, wird für ihn ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro fällig.

Übrigens: Wer mit Winterreifen unterwegs ist, muss in seinem Auto einen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anbringen. Dies gilt zumindest immer dann, wenn die Winterreifen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind, als das Auto schnell ist. Ansonsten droht ein Bußgeld von 20 € bei einer möglichen Polizeikontrolle. Die Anbringung des Aufklebers übernimmt in der Regel der Reifenmontagebetrieb beim Aufziehen der Reifen.

Häufig stellen unsere Sachverständigen im Rahmen der Hauptuntersuchung das Fehlen des Aufklebers fest, so der TÜV. Ein Mangel, der seit 01.07.2012 als „erheblicher Mangel“ eingestuft werden muss und eine Wiedervorführung des Fahrzeugs zur Folge haben kann.

„Alpine“ Piktogramm (Berg mit Schneeflocke) – Qualitätssymbol auf den wintertauglichen Reifen – darauf sollte der Käufer achten. Piktogramm: PP Münster, Verkehrsprävention

Was ist bei der Reifen-Neubeschaffung zu beachten ?

Seit dem 01. Juni 2017 haben sich die Regelungen für Winterreifen geändert. Neue Winterreifen müssen mit dem „Alpine“ Piktogramm (Berg mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Reifen mit dem bisher bekannten „M+S“ Piktogramm, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, dürfen jedoch weiterhin bis zum 30. Sept. 2024 verwendet werden. Maßgeblich ist das Herstellungsdatum auf dem Reifen.

>> Fahren bei Schnee und Glätte
Quelle: Lasiportal

>> Paragraph 2 (3a) StVO – Neufassung
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin

>> Paragraph 36 StVZO – aktuelle Fassung
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin

>> Naheliegendes für Fernfahrer – Polizei gibt Hinweise
Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

>> Winterreifenpflicht in europäischen Ländern
Quelle: stop+go Systemzentrale, 41363 Jüchen

 

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