Antidröhnplatte

Wochenruhezeit erneut in der Diskussion

Sozialvorschr2

Wochenruhezeit in der Fahrerkabine – ja oder nein ! – EU – Kommission arbeitet an der Lösung

EU-Nachbar Belgien will Klarheit.

Vorab die wichtigsten Vorschriften und Fakten: VO (EG) 561 / 2006, Artikel 2

(1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im öffentlichen Straßenverkehr:

  • Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder
  • b) Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.

(2) Diese Verordnung gilt ebenso unabhängig vom Land der Zulassung des Fahrzeugs für Beförderungen im Straßenverkehr:

  • ausschließlich innerhalb der Gemeinschaft oder
  • zwischen der Gemeinschaft, der Schweiz und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Welcher Sinn steht hinter dieser VO ?
Mit dieser Verordnung sollen die sozialen Bedingungen für die Arbeitnehmer sowie die Verkehrssicherheit verbessert werden. Dazu dienen insbesondere die Bestimmungen über die maximale Lenkzeit pro Tag, pro Woche und pro Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Wochen, die Bestimmung über die Verpflichtung der Fahrer, mindestens einmal in jedem Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Wochen eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit einzulegen, und die Bestimmungen, wonach eine tägliche Ruhezeit unter keinen Umständen einen ununterbrochenen Zeitraum von neun Stunden unterschreiten sollte.

Mit welchen Begriffen und Definitionen müssen sich Disponenten, Fahrer und verantwortliche Logistiker auseinandersetzen ?

Lenkzeit – Ruhezeit – Arbeitszeit – Wochenarbeitszeit

 Die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit für Lkw-Fahrer liegt pro Tag bei acht Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer darf 48 Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf 60 Stunden ausgeweitet werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten vier Monate bei 48 Stunden lag.

Dabei ist zu bedenken, dass das Arbeitszeitgesetz von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht. Demnach liegt die tägliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer bei acht Stunden, die jedoch auf zehn Stunden verlängerbar ist, wenn ein Ausgleich berücksichtigt wird. Derartige Regelungen finden Sie im unter Umständen im jeweiligen Arbeitsvertrag.

Seit geraumer Zeit umstritten: die wöchentliche, zusammenhängende Ruhezeit:
Es ist zurzeit umstritten, ob es zulässig ist, die wöchentliche Ruhezeit entsprechend Art.8 Abs.8 der VO (EG) 561/2006 in der Fahrerkabine zu verbringen. Nach belgischem Recht ist dies inzwischen verboten; hierzu läuft derzeit ein Verfahren vor dem EuGH, in dem der Generalanwalt die Auffassung vertritt, dass diese Vorschrift ein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrerkabine nicht gestattet. In Frankreich ist das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrerkabine inzwischen ebenfalls verboten. Auch die deutsche Gesetzgebung erwägt derzeit, das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrerkabine zu verbieten.

Ein belgischer Transportunternehmer hat zwischenzeitlich Klage gegen das in seinem Heimatland bestehende „Kabinen-Ruheverbot“ eingelegt und ersucht um Klärung, ob der dort gültige Erlass rechtens ist. Die belgischen Kontrollbehörden verhängen für einen Verstoß 1.800 € Bußgeld.

Der Generalanwalt beim EuGH kam in seinem Schlußantrag vom 02. Februar 2017 zu dem Ergebnis, dass es die europäische Gesetzgebung dem Fahrpersonal untersagt, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Zwar steht die endgültige Entscheidung des Gerichtshofs noch aus, doch folgt der EuGH in den meisten Fällen den Schlussanträgen des Generalanwalts.

Tachoschulung

Vielleicht gehen die Uhren bald etwas anders – Olaf Horwarth, Berater im Lasiportal und Offizielles Mitglied im Fahrtenschreiber-Forum der EU gemäß Art. 43 VO (EU) 165/2014

Fazit von Lasiportal:
Es scheint Bewegung in dieses heftig umstrittene Thema zu kommen; gleichwohl hätte ein Verbot mit einer restriktiven Überwachung insbesondere für den länderüberschreitenden Gütertransport erhebliche Folgen. Wie sähe es dann auf unseren Rast- und Autohöfen an den Wochenenden aus ?

>> Verboten: Wochenruhezeit im Lkw
Quelle: Springer Fachmedien München GmbH

>> Neues zur Wochenruhezeit: „Zurück auf Los“
Quelle: EuroTransportMedia, Stuttgart

>> SBS – Partner aus der Praxis
Quelle: Olaf Horwarth, Salem

 

 

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte