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Zuwenig Spanngurte

Lkw-Fahrer konnten nach ordnungsgemäßer Ladungssicherung die Fahrt wieder fortsetzen; Foto: Polizeipräsidium Osthessen

Ein Lkw-Gespann transportierte mehrere übereinandergestapelte Abfallcontainer, die über die gesetzliche Mindesthöhe hinausragten und zudem fehlten zur ordnungsmäßigen Ladungssicherung Spanngurte.

Osthessen – Beamte der Autobahnpolizei Bad-Hersfeld in Osthessen zogen auf der Bundesautobahn (BAB) A5 einen Lkw aus dem Verkehr, der auf den ersten Blick durch seine unsachgemäß transportierte Ladung auffiel.

Wie aus dem Pressebericht des Polizeipräsidium Osthessen zu entnehmen war, lotsten die Kontrolleure das Gespann deshalb auf die Rastanlage Pfefferhöhe an der BAB 5. Bei der anschließenden Kontrolle stellten sie fest, dass die Abfallcontainer auf der Ladefläche des Zugfahrzeugs über die vorgeschriebene Höhe von 4 m hinausragten. Weiterhin hatten sich die Zurrgurte durch das Setzen von den drei übereinander gestapelten Containern gelockert. Dadurch war das Niederzurren fast wirkungslos geworden. Belegt wurde dies durch den Einsatz eines digitalen Vorspannkraftmessgerätes. Dies zeigte eine Vorspannkraft von lediglich 56 Deka Newton (daN), was jedoch bei einer Gesamtmasse der Container von 2400 kg nicht ausreichend war. Durch das Auftürmen der Abfallmulden hatte sich auch der Schwerpunkt unzulässig noch oben verlagert. Bei einer Bremsung oder einer schnellen Kurvenfahrt hätte die Gefahr bestanden, dass entweder die Ladung auf die Fahrbahn fällt oder gar der Lastwagen umzukippen drohte.

Folgen der Kontrolle:
Die Polizei ordnete eine Untersagung der Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung an. Das bedeutete für den Fahrer, dass er zwei der Mulden vom Zugfahrzeug abladen und auf dem Anhänger umpacken und vorschriftsmäßig sichern musste. Das entsprechende Sicherungsmaterial hatte er dabei und konnte die Vorgaben auch gleich umsetzen. Hätte er das mal gleich vor Fahrtantritt getan, wäre ein Bußgeld in zweistelliger Höhe sowie ein Punkt in Flensburg erspart geblieben.

Fazit:
Was hätte es an Mehraufwand für den Fahrer bedeutet, wenn er sich an die Richtlinie der VDI 2700 Blatte 3 gehalten hätte. Es wäre sicherlich kein großer Aufwand gewesen, wenn er noch zwei oder drei Spanngurte mehr zur Ladungssicherung genommen und auch entsprechend auf Verteilung der Ladung geachtet hätte.

 

Weitere im Lasi-Portal:

VDI 2700 Blatt 3.1: 2023-03 – NEU – LasiPortal

 

 

POL-OH: Zu hoch geladen und unzureichend gesichert – Lastzug-Kontrolle auf der A5 | Presseportal

Quelle: Polizeipräsidium Osthessen Presseportal

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