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Spediteur kommt mit Fremdladung auf dem Fahrzeug zum nächsten Kunden. Wer ist verantwortlich?Publiziert am 27. Mai 2015 von Werner Fromkorth

Sachverhalt
Der Spediteur kommt bereits mit einer Fremdladung (Absender/Verlader Nr. 1) auf dem Fahrzeug zum nächsten Kunden (Absender/Verlader Nr.2)

1.Frage
Ist der Verlader Nr.2 nur für die Ladungssicherung seiner Ladung verantwortlich oder ist er nun für die Ladungssicherung der Gesamtladung (inkl. Fremdladung)
verantwortlich?
Anmerkung:
Macht es hierbei einen Unterschied, ob die Fremdladung wegen der Lastverteilung verschoben werden muss oder die Fremdladung unangetastet bleibt und er seine Ladung nur dazu stellt?

2.Frage
Wenn sich bei dem o.a. Fall unter der Fremdladung Gefahrgut befindet, liegt die Verantwortung dann alleine nur beim Fahrer (dieser hat eine ADR Ausbildung) und kann die Spedition den Verlader Nr.2 von der Verantwortung freistellen oder hat der Verlader Nr.2 eine Mitverantwortung im Bezug auf die Ladungssicherung bzw. Gefahrgut-vorschriften (Zusammenladeverbot, Höchstmengenbegrenzung, Kennzeichnung usw.)?
Anmerkung:
Hier ist davon auszugehen, dass der Verlader Nr.2 kein Gefahrgut verlädt und auch nicht in den Gefahrgutbestimmungen ausgebildet ist.

Antworten

2 Antworten zu “Spediteur kommt mit Fremdladung auf dem Fahrzeug zum nächsten Kunden. Wer ist verantwortlich?”

  1. Stephan Biller, Sachverständiger für Ladungssicherung, Berater im LaSi-Portal, ID: 1521 sagt:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Verlader Nr.2 ist nur für die Ladungssicherung seiner Ladung verantwortlich solange die Ladung von Verlader Nr.1 unberührt bleibt.
    Als verantwortungsbewußter Verlader sollte Verlader Nr.2 aber die Ladungssicherung der ersten Teilladung überprüfen. Sind dort evtl. Mängel erkennbar, sollte Verlader Nr.2 seine Ladung erst aufbringen wenn die erste Teilladung ausreichend gesichert ist um eine von der ersten Teilladung ausgehende Gefahr für seine Ladung auszuschließen.
    Wird aus Lastverteilungsgründen die Ladung von Verlader 1 durch Verlader 2 umgesetzt, so trägt Verlader 2 dann auch die Verantwortung für die gesamte Ladungssicherung.
    Die meisten mir bekannten Verlader setzen grundsätzlich keine Fremdladungen um. Zum einen um nicht die Verantwortung für die LaSi der Fremdladung zu übernehmen und zum anderen um nicht für irgendwelche Schäden die bei der Umladung entstehen könnten oder vielleicht schon als verdeckte Schäden vorhanden waren haften zu müssen.

    Befindet sich unter der Fremdladung Gefahrgut, so sollte Verlader Nr.2 grundsätzlich die Finger davon lassen und diese Ladung auf keinen Fall umsetzen und dieses auch dem Fahrer nicht gestatten das in Eigenregie zu tun.
    Denn wenn Verlader Nr.2 absolut kein Gefahrgut verlädt und dort auch niemand im Umgang mit Gefahrgütern ausgebildet ist, muß davon ausgegangen werden, daß die Umschlags- bzw. Lagerflächen von Verlader Nr.2 auch nicht den Gefahrgutvorschriften entsprechen und dafür ausgerüstet sind.
    Denn was passiert wenn es bei der Umladung zu einem Gefahrgutunfall kommt und keine Ausrüstung und Mittel zur Gefahrenabwehr vorhanden sind?
    Sachschäden wären ersetzbar, aber Umwelt- oder gar Personenschäden?
    Wer soll dafür haften?
    Im Grunde ist es für jeden Verlader sinnvoll, ob er Gefahrgut verlädt oder nicht, zumindest eine Grundschulung zum Gefahrgutrecht zu absolvieren. Damit er nicht überrumpelt wird.
    Ein Spediteur kann keinen Verlader von seiner Verladerverantwortlichkeit freisprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stephan Biller

    • Klaus Weiss sagt:

      Hallo Herr Biller,

      ihre Antwort ist fast perfekt. Ergänzend muss aber gesagt werden dass Verlader Nr. 2 das Gefahrgut gar nicht umsetzen darf, wenn seine dann am Transport beteiligten Mitarbeiter nicht nach ADR 1.3 geschult wurden. Also Finger weg.

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