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Metallstangen auf Sattelauflieger: Polizei stoppt überladenen Lkw mit gravierenden Mängeln

KI-generiertes Symbolbild

Schiffdorf / A27. Bei einer Kontrolle auf der Bundesautobahn 27 haben Einsatzkräfte des Polizeikommissariats Geestland einen Sattelzug mit einer Reihe erheblicher Sicherheitsmängel aus dem Verkehr gezogen. Der Auflieger war mit Metallstangen beladen; die Ladungssicherung erwies sich dabei ebenso als mangelhaft wie der technische Zustand des Fahrzeugs. Die Weiterfahrt wurde untersagt.[1]

Kontrolle am Morgen

Die Kontrolle erfolgte nach Angaben der Polizei am Montagmorgen, 21. September 2026, gegen 7:45 Uhr im Bereich Schiffdorf. Der von einem 64-jährigen Mann aus Gehrden geführte Sattelzug war zuvor auf der A27 unterwegs gewesen.[1]

Bei der Überprüfung der Ladung stellten die Beamten fest, dass für die Sicherung der geladenen Metallstangen zu wenige Spanngurte verwendet worden waren. Gleichzeitig waren sämtliche eingesetzten Zurrgurte so stark verschlissen, dass sie nicht mehr hätten verwendet werden dürfen.[1]

Gerade bei langen schweren und glatten Ladeeinheiten wie Metallstangen ist eine wirksame Sicherung gegen Verrutschen, Rollen, Kippen und Herabfallen unverzichtbar. Werden zu wenige Zurrmittel eingesetzt oder beschädigte Gurte verwendet, kann die tatsächlich erzielbare Sicherungskraft erheblich unter dem erforderlichen Wert liegen.

Verschlissene Zurrgurte sind kein Bagatellmangel

Zurrgurte sind sicherheitsrelevante Arbeitsmittel. Beschädigungen und Verschleiß können ihre Belastbarkeit deutlich beeinträchtigen. Ein Gurt darf insbesondere nicht weiter eingesetzt werden, wenn beispielsweise Schnitte, Einrisse, Garnbrüche, starke Scheuerstellen, Verformungen oder andere Beschädigungen vorliegen, welche die Funktions- und Tragfähigkeit gefährden.

Im vorliegenden Fall ging es laut Polizeimeldung nicht nur um eine unzureichende Anzahl von Spanngurten: Alle verwendeten Gurte waren demnach so verschlissen, dass sie nicht mehr hätten benutzt werden dürfen. Damit war eine verlässliche Ladungssicherung der Metallstangen nicht gewährleistet.[1]

Für die betriebliche Praxis bedeutet das:

  • Zurrmittel müssen vor jedem Einsatz einer Sichtprüfung unterzogen werden.
  • Beschädigte, verschlissene oder nicht mehr eindeutig beurteilbare Gurte sind unverzüglich auszusondern.
  • Die erforderliche Zahl der Zurrmittel ergibt sich nicht aus Erfahrung oder Routine, sondern aus Gewicht, Reibwert, Sicherungsmethode, Zurrwinkel, Vorspannkraft und den zu sichernden Beschleunigungskräften.
  • Bei stabförmigen und metallischen Ladungen sind zusätzlich geeignete Formschluss- und Sicherungsmaßnahmen wichtig, etwa belastbare Rungen, geeignete Stirnwand- oder Blockierkonzepte sowie Maßnahmen gegen Rollen und seitliches Verschieben.

 

Zusätzlich mehr als eine Tonne überladen

Neben den Defiziten bei der Ladungssicherung beanstandeten die Beamten auch eine Überladung von mehr als einer Tonne. Überladung ist nicht allein ein Bußgeldthema. Sie kann unter anderem die Fahrstabilität, Bremsleistung, Achslasten und Belastung von Reifen, Fahrwerk und Aufbau negativ beeinflussen.

Besonders kritisch wird eine Kombination aus Überladung und unzureichender Sicherung: Höhere Fahrzeugmasse bedeutet größere Trägheitskräfte bei Brems- und Ausweichmanövern. Bereits bei einer starken Bremsung können die auf die Ladung wirkenden Kräfte ein Vielfaches dessen betragen, was beschädigte oder zu gering dimensionierte Zurrmittel noch sicher aufnehmen können.

Technische Mängel bis hin zur gebrochenen Bremsscheibe

Die Kontrolle brachte außerdem mehrere erhebliche technische Mängel am Auflieger ans Licht. Als besonders gravierend wurde eine gebrochene Bremsscheibe festgestellt.[1]

Eine beschädigte Bremsscheibe kann die Bremswirkung beeinträchtigen und stellt damit ein erhebliches Risiko für Fahrer, andere Verkehrsteilnehmer und das Fahrzeuggespann selbst dar. Bei einem schweren Sattelzug mit zusätzlicher Überladung verschärft sich die sicherheitsrelevante Bedeutung eines solchen Bremsmangels nochmals deutlich.

Der Sattelzug wurde einem Gutachter vorgeführt. Anschließend untersagten die Behörden dem Fahrer die Weiterfahrt, bis die gravierenden Mängel behoben sind. Gegen den Fahrzeugführer werden mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt.[1]

Mängel konsequent verhindern

Der Fall zeigt anschaulich, dass Ladungssicherung, Fahrzeugtechnik und Einhaltung der zulässigen Gewichte nicht getrennt voneinander betrachtet werden dürfen. Erst das Zusammenwirken aller Komponenten gewährleistet einen sicheren Transport.

Der wirtschaftliche Zeitdruck darf weder verschlissene Zurrmittel noch eine Überladung oder technische Defekte rechtfertigen.[1]

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1Pressemeldung der Polizeiinspektion Cuxhaven   

 

Weiterführende Links:

>>Ablegereife von Zurrgurten<<

>>Berechnung der Anzahl von Zurrgurten<<

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