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2,2-Tonnen-Bagger nur mit einem Spanngurt gesichert: Polizei stoppt Lkw bei Hanau

Foto: Polizeipräsidium Südosthessen

Ein mit einem Minibagger beladener 7,5-Tonner ist an der Anschlussstelle Hanau-Hafen wegen gravierender Mängel aus dem Verkehr gezogen worden. Der rund 2,2 Tonnen schwere Bagger war nach Polizeiangaben lediglich mit einem einzelnen Spanngurt gesichert – eine Sicherung, die den Belastungen einer Notbremsung oder eines Ausweichmanövers nicht standgehalten hätte.

Hanau – Was zunächst wegen der auffallend langsamen Fahrweise wie eine gewöhnliche Verkehrskontrolle wirkte, entwickelte sich für eine Streife der Polizeiautobahnstation Südosthessen zu einer umfangreichen Beanstandung. Die Beamten kontrollierten am Sonntagabend gegen 22 Uhr an der Anschlussstelle Hanau-Hafen einen 7,5-Tonnen-Lkw, der zuvor auf der Bundesstraße 43A unterwegs war.

Der mit einem Bagger beladene Lastwagen fuhr nach Angaben der Polizei mit lediglich etwa 50 km/h. Bei der anschließenden Überprüfung zeigte sich, dass nicht nur die Ladungssicherung erhebliche Defizite aufwies.

 

 

Bagger mit rund 2,2 Tonnen Masse mangelhaft gesichert

Auf der Ladefläche befand sich ein rund 2,2 Tonnen schwerer Bagger. Zur Sicherung war nach Angaben des Polizeipräsidiums Südosthessen nur ein einzelner Spanngurt über das Arbeitsgerät geführt worden. Die Polizei sprach von einem „Alibi-Spanngurt“ statt von einer tatsächlich wirksamen Ladungssicherung.[1]

Damit fehlte eine Sicherung, die das Arbeitsgerät in alle relevanten Richtungen – insbesondere nach vorn bei einer Gefahrbremsung – zuverlässig gegen Verrutschen, Kippen oder Umstürzen absichert. Bei einer Notbremsung, einem Ausweichmanöver oder einem Unfall kann ein unzureichend gesicherter Bagger aufgrund seiner hohen Masse erhebliche Kräfte entwickeln und sich zur akuten Gefahr für Fahrer und Verkehrsteilnehmer entwickeln.

Ein einzelner über die Maschine geführter Zurrgurt ersetzt weder eine fachgerechte formschlüssige Sicherung noch eine ausreichende Direktzurrung mit geeignetem und ausreichend dimensioniertem Zurrmittel. Ob und in welcher Form beispielsweise Zurrketten, Radvorleger, Unterlegmaterial, geeignete Anschlagpunkte oder zusätzliche formschlüssige Maßnahmen vorhanden waren, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor. Fest steht jedoch: Die Beamten bewerteten die vorhandene Sicherung als nicht ausreichend und untersagten die Weiterfahrt.[1]

Weitere erhebliche Mängel festgestellt

Die Kontrolle offenbarte nach Polizeiangaben eine Reihe weiterer Verstöße und technische Mängel. Der 65-jährige Fahrer war zugleich Halter des Lkw, verfügte jedoch nicht über die erforderliche Fahrerlaubnisklasse C1. Darüber hinaus war die Hauptuntersuchung überfällig.[1]

Hinzu kamen ein fehlender Tankdeckel, der offenbar durch einen alten Handschuh ersetzt worden war, sowie ein komplett fehlender Scheinwerfer an der Fahrzeugfront. Auch das Kontrollgerät funktionierte nicht. Für die dennoch aufzeichnungspflichtige Fahrt lag keine Ersatzaufzeichnung auf Papier vor.[1]

Nach Darstellung der Polizei erklärte der Fahrer, lediglich eine kurze Strecke von Hammersbach nach Seligenstadt zurücklegen zu wollen. Die Länge einer Fahrt entbindet jedoch weder von den Anforderungen an die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs noch von der Pflicht zur ausreichenden Sicherung der Ladung.

Weiterfahrt erst nach Nachsicherung erlaubt

Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt des Lkw. Der Bagger muss vor einer erneuten Fahrt ordnungsgemäß gesichert werden; außerdem müssen die festgestellten technischen Mängel beseitigt sein. Zusätzlich darf der Transport erst fortgesetzt werden, wenn ein Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse C1 eingesetzt wird.[1]

Gegen den 65-Jährigen leiteten die Beamten ein Verkehrsstrafverfahren ein. Daneben wurden mehrere Ordnungswidrigkeiten festgestellt, die ebenfalls geahndet werden sollen.[1]

Ladungssicherung ist keine Frage der Wegstrecke

Der Fall verdeutlicht, dass die Sicherheit eines Transports nicht von der vermeintlich kurzen Distanz abhängt. Gerade bei schweren Baumaschinen reichen bereits geringe Fahrgeschwindigkeiten aus, damit bei einer abrupten Bremsung oder einer Kollision sehr hohe Kräfte auftreten. Eine Ladung muss deshalb für die bei normalem Fahrbetrieb zu erwartenden Beschleunigungen nach vorn, zur Seite und nach hinten ausreichend gesichert sein.

Für Transportunternehmer, Fahrer und Verlader bedeutet das insbesondere:

  • Zurrmittel müssen hinsichtlich Anzahl, Zurrart, LC-Wert, Vorspannkraft und zulässiger Beanspruchung zur Masse der Baumaschine sowie zur vorgesehenen Sicherungsmethode passen.
  • Bei direkt gezurrten Baumaschinen sind geeignete, belastbare Zurrpunkte am Fahrzeug und am Bagger erforderlich.
  • Reibwerterhöhende Unterlagen und formschlüssige Maßnahmen, etwa Radvorleger oder Anschläge, können die Sicherungswirkung wesentlich unterstützen, ersetzen eine erforderliche Sicherung aber nicht pauschal.
  • Vor Fahrtbeginn müssen neben der Ladung auch Fahrerlaubnis, Fahrzeugzustand, Beleuchtung und die vorgeschriebenen Aufzeichnungen überprüft werden.
  • Eine kurze Überführungs- oder Baustellenfahrt ist kein Ausnahmefall von den geltenden Anforderungen.

 

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1Pressemitteilung des Polizeipräsidium Südosthessen      

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