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Gutachten von unabhängigen Sachverständigen

– Auf Ehre und Gewissen –

Ladungssicherung: Gutachten und Zertifikate

Ladungssicherung: Gutachten und Zertifikate

Sind Gutachten immer unabhängig und mit dem notwendigen Sachverstand erstellt?

Insbesondere im Bereich der Ladungssicherung verstärkt sich in den letzten Jahren der Eindruck, dass einige Sachverständigengutachten nicht immer objektiv, unabhängig und mit dem nötigen Sachverstand erstellt werden.

Da gibt es mittlerweile für bestimmte Ladungen Gutachten, Zertifikate und Verladeanweisungen in einer Anzahl, dass man den Überblick verlieren kann.

Nach einer Definition von Bleutge in Landmann-Rohmer, § 36 Rz 8a (Kurt Jessnitzer – Der gerichtliche Sachverständige), ist ein Sachverständiger „eine Person, die auf einem bestimmten Gebiet der Geistes- oder Naturwissenschaft, der Wirtschaft, der Technik oder eines anderen Sachbereiches über überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und diese besondere Sachkunde in Ausübung eines Gewerbes oder eines freien Berufes jedermannpersönlich, unparteiisch, unabhängig und objektiv zur Verfügung stellt.“

Unterschieden wird innerhalb des Begriffes „Sachverständiger“ zwischen

  • öffentlich bestellten Sachverständigen,
  • ihnen gleichzustellende Personen,
  • Sachverständigen mit hoheitlichen Prüfungsaufgaben und
  • freien Sachverständigen.

Ladungssicherung und die damit verbundene sinnvolle Nutzung von Gutachten und Zertifikaten darf nicht zur Geschäftemacherei verkommen.

Immer muss die Verkehrssicherheit oberstes Ziel sein. Schließlich hat ein Gutachten unter anderem die Eigenschaften unparteiisch, unabhängig und objektiv zu erfüllen.

Werden diese Parameter eingehalten, ist ein Gutachten oder Zertifikat ein wirkungsvolles Hilfsmittel für mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen.

Lesen Sie die detaillierte und mit Bespielen versehene Originalarbeit

„Auf Ehre und Gewissen“ auf der Internetpräsenz des Königsberger Ladungssicherungskreises (KLSK e.V.) unter der Rubrik „Die spitze Feder“:

 

KLSK-Logo

>> Auf Ehre und Gewissen

Quelle: Königsberger Ladungssicherungskreis e.V.

(www.klsk.info)

 

Weitere Infos zum Thema siehe hier im Lasiportal unter:

>> Spezielles LaSi-Recht

>> Fahrlässiger Verstoß gegen Ladungssicherung nach VDI-Richtlinie 2700

 

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