Kleintransporter: Problemfall und / oder Verkehrsrisiko
Auf eine richtige Lastverteilung wird oft nicht geachtet
Bis zum Jahre 1995 waren noch alle Kleintransporter nach deutschem Zulassungsrecht eindeutig nach den Unterscheidungsmerkmalen als Pkw, Pkw-Kombi, Kleinbus oder Lkw zu definieren.
Dies trifft z.B. nicht mehr für die in diesem Jahr von Mercedes gebauten „Sprinter“ mit einem Gewichtsbereich von 2,6 bis 4,6 t zul. Gesamtmasse zu, die nach der damaligen Umstellung nach europäischem Recht (europäische Typengenehmigung ETG) zugelassen wurden.
Beladungen werden häufig falsch vorgenommen, weil auf eine richtige Lastverteilung nicht geachtet wird.
Oftmals ist auch die Ladung nicht ausreichend gesichert. Wegen des hohen Schwerpunktes bei voller Beladung liegt die Bremsverzögerung eines Kleintransporters bei hoher Geschwindigkeit bis zu 40 % unter der eines modernen Pkw.
>> Lesen Sie hier weiter über Kleintransporter
- Zulassung und Einstufung der Kleintransporter als Pkw oder Lkw
- Kleintransporter gem. StVZO
- Kleintransporter gem. EG-Zulassung
- Begriffsbestimmung der Art des Aufbaus
- Weitere Hinweise
Quelle: Königsberger Ladungssicherungskreis e.V. (KLSK)