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Kleintransporter im täglichen Lieferverkehr

3G startet mit Aktionstag

Betriebssicher und verkehrssicher - Fachausstellung bei 3G

Betriebssicher und verkehrssicher – Fachausstellung bei 3G

Kleintransporter sind ein beliebtes Transportmittel, schnell, wendig und auf kurzen Wegen flexibel einsetzbar. Sie sind mit stärkeren Motoren (ggü Pkw) ausgestattet und bei zeitkritischen Transporten (Kurierfahrten) entsprechend populär.
Doch all diese Vorteile für viele Logistiker werden im Hinblick auf die Verkehrssicherheit oft durch Unfallereignisse, gefährliche Fahrmanöver oder gravierende Mängel bei Kontrollen regelrecht überschattet.

Vor diesem Hintergrund fand sich eine große Gruppe Ladungssicherungsexperten aus der Sprinterbranche im 3G Europäisches Kompetenzzentrum in Fulda zu einem Logistiktag Kleintransporter zusammen.

Lasiportal definiert zunächst den Begriff Kleintransporter:
Kleine Lastkraftwagen, die aufgrund ihrer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen mit der Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden dürfen. Die Nutzlast eines solchen Fahrzeugs liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen.
Lieferwagen, Sprinter, Kastenwagen, Kofferaufbau, Kleintransporter, Pritschenwagen, Autotransporter/Abschleppwagen bis hin zu Tiertransportern vielseitig verwendbar/einsetzbar.
Eine gesetzliche Definition, beispielsweise in der StVO – gibt es nicht. Eines des Hauptmerkmale: in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich nicht eingeschränkt.

Zum Thema Kleintransporter/Sprintergeschwindigkeit auf Autobahnen gibt es ein interessantes Gerichtsurteil des OLG Jena – 12.10.2004 – Az 1 Ss 208/2004

Hinweis:
Wohnmobile fallen nicht unter den Begriff Sprinter/Kleintransporter. Der Personentransport und die Verwendung zum Verweilen/Wohnen sind die wesentlichen Merkmale dieser Fahrzeuge.

>> Merkblatt zur Ladungssicherung

Quelle: IGV Industriegaseverband e.V., Köln

>> Regeln und Normen der Ladungssicherung

Quelle: LLE Vertriebs GmbH

>> Qualifikation von Sprinterfahrern im Fokus

Quelle: Lasiportal

>> Zur Höchstgeschwindigkeit von Kleintransportern auf Autobahnen

Quelle: RA´e Malecha und Stübing, Wendlingen

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