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Ladungssicherung ist aktueller denn je !

RA Jürgen Scholl sprach Klartext und klärte auf.

RA Scholl zu § 30 OWIG – Unternehmen als juristische Personen und Personenvereinigungen haben eine Verkehrssicherungspflicht; Gefahren sind zu beseitigen oder zu minimieren.

Der im Umgang mit Behörden und Gerichten top-erfahrene Schweinfurter Rechtsanwalt Jürgen Scholl nahm die Seminarteinehmer sofort mit in die tägliche Praxis. „Ladungssicherung ist aktueller denn je“, war seine erste Aussage. Damit erklärt sich der gesamte Prozess von der Planung und der Durchführung der Verladung bis zum Weg in die Polizeikontrolle – oder im schlimmsten Falle zum Verkehrsunfall.

Strafverfahren sind teuer
Damit sprach Jürgen Scholl einen wesentlichen Punkt an, der allen in der Transportlogistik beteiligten und verantwortlichen Personen im Vorfeld schon hinreichend bewußt sein sollte. Wir leben in einem gut funktionierenden Rechtsstaat, und die Gerichte sind gradlinig. Individuelle Argumente zur Entlastung wie Sprachschwierigkeiten, extreme Situationen, Personal- oder Zeitmangel haben da keine entlastende Wirkung.

RA Scholl ging in diesem Zusammenhang auch auf die Wirkung einer Rechtschutzversicherung ein. Hierbei mahnte er an, dass gerade die vollumfängliche Kostenübernahme in Strafverfahren wichtiger Bestandteil der Vertragsbedingungen sein sollte. Die Höhe der Kosten wird hier generell immens unterschätzt.

Verantwortlichkeiten
Die klassische Vorschrift des § 22 StVO als zentrale Norm und Grundregel gilt für alle Ladungen, auch für Gefahrgut – und sie gilt für jedermann. Probleme hingegen in der rechtlichen Würdigung bereitet immer wieder die Übertragung von Verantwortlichkeiten auf Dritte. Hierzu ging Jürgen Scholl detailliert auf § 9 OWIG ein, der das „Handeln für einan anderen“ definiert und damit eine wichtige Lücke – gerade für die Ladungssicherung – schließt. Aufträge müssen ausdrücklich und klar sein und schriftlich dokumentierbar.

Verlader
Verlader kann nur eine verantwortliche Person sein. Da erhebt sich auch die Frage der Geeignetheit. Abhängig von der Verantwortungsübertragung hat der Beauftragende zu prüfen, ob die Person kompetent und fachkundig ist. Hierbei ist auch das Vertrauen in eine Eigenverantwortung der beauftragten Person zu setzen. Letztendlich wird in Ermittlungsverfahren hinterfragt werden, ob die mit den Ladetätigkeiten beauftragte Person eigenständig entscheiden konnte oder im Zweifelsfall immer wieder Rücksprache mit einer anderen, weisungsbefugten Person nehmen mußte oder genommen hat (Vorarbeiter, Logistikleiter, Disponent, Chef).
Die Endverantwortung für die Verladung muss im Unternehmen organisiert werden.

>> Verlader – was kann und muß der Verlader tun
Quelle: Lasiportal

>> Verantwortung und Verantwortliche in der Ladungssicherung
Quelle: Lasiportal

>> Jürgen Scholl – Berater im Lasiportal
Quelle: Lasiportal

3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung

Immer wieder erreichen uns Fragen zu dem Thema „Verantwortlichkeiten & Haftung im Transportprozess“.  Unsere Referenten Rechtsanwalt Jürgen Scholl (Mitglied des Arbeitskreises Gefahrgut Unterfranken) und Mario Döring (3G-Sicherheitsreferent) räumen mit Unklarheiten auf und geben Ihnen wichtiges Fachwissen & Tipps für Ihren Berufsalltag an die Hand!

Thema: „Verantwortlichkeiten & Haftung im Transportprozess“ mit vielen Praxisbeispielen

Fachwissen erweitern + Wissensvermittlung mit vielen Praxisbeispielen + Netzwerken mit anschließendem Get-together in der 3G-Lounge!

besondere Zielgruppen und Teilnehmerkreis für die Tagung sind:

  • verantwortliche Personen aus der Logistikbranche
  • Berater für Ladungssicherung
  • Führungskräfte
  • Geschäftsführer
  • Kontrollbehörden
  • Logistikleiter
  • Prüfinstitute
  • Speditionsleiter
  • Versandleiter

Wichtig:

Senden Sie uns vorab Ihre kurze Frage (bitte kurz in Stichworten formuliert) per E-Mail an info@3g-lasi.de zu. Rechtsanwalt Jürgen Scholl gibt Ihnen im Rahmen seines Vortrages hilfreiche Tipps für den Berufsalltag.

>> ausführliches Programm

>> Anmeldung zur Fachtagung Recht
Quelle: 3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung, FD

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