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Besondere Gefahrgutvorschriften zum Transport von Lithium-Batterien

DEKRAFür die Ladungssicherung und den richtigen Transport von Lithium-Batterien gibt es besondere Vorschriften / Lehrgänge der DEKRA-Akademie

Bundesweite Lehrgänge zum Transport von Lithium-Batterien im Straßenverkehr, Seeverkehr und Luftverkehr bietet ab sofort die DEKRA-Akademie an.

Lithium-Batterien und auch Geräte, die solche Batterien enthalten, werden vom Gesetzgeber als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft und unterliegen deshalb besonderen Vorschriften zur Ladungssicherung und zum Transport. Unabhängig vom Batterietyp können Beschädigungen und Kontakt mit Wasser oder Luftfeuchtigkeit zu heftigen chemischen Reaktionen führen. Zudem besteht bei Kurzschlüssen erhöhte Brandgefahr.Mitarbeiter, die Lithium-Batterien und mit Batterien bestückte Geräte verpacken und versenden, müssen nach den einschlägigen Vorschriften geschult sein: Für den europäischen Straßenverkehr gelten die Regeln des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), für den Seeverkehr der Internationale Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG-Code).

 

Quelle: DEKRA Akademie GmbH, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart, service.akademie@dekra.com

Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

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