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Mit Gefahrgut sicher durch den Tunnel

TunnelschildImmer häufiger sind zusätzliche Hinweise vor Tunneleinfahrten zu sehen Sie stehen unter den Schildern, die den Weg für Gefahrguttransporte sperren und beinhalten nur einen schlichten Buchstaben. Dieser regelt seit Anfang des Jahres, welcher Gefahrgut-Lkw durch den Tunnel darf und welcher nicht. Für dieDisponenten heißt es jetzt, die Routen noch genauer zu planen. Denn es spielt eine ganz entscheidende Rolle, ob beispielsweise der Fahrer einesTankwagens, der das Gefahrgut Benzin geladen hat, an einen Tunnel mit der Beschilderung „B“ oder „D“ kommt. Zeigt das Schild „B“, dann kann er den Tunnel passieren, zeigt es „D“, muss er einen Umweg in Kauf nehmen. Dem Fahrer ist der geltende „Tunnelbeschränkungscode“ für den transportierten Stoff im vorgeschriebenen Beförderungspapier für jeden Gefahrguttransport spätestens ab Juli 2009 mitzuteilen. Die vorliegende Broschüre enthält neben denCodes, mit denen die Tunnel gekennzeichnet werden und was diese bedeuten, auch Tipps für das richtigeVerhalten in Tunneln und informiert zugleich über Bauweise, Rettungs- und Sicherheitssysteme.

Quelle: DEKRA Akademie GmbH; dekra-akademie.de Weitere Infos zum Thema siehe hier im Lasiportal unter:

Tunnelregeln für Gefahrguttransporte …DEKRA

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