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Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten nach 1.8.3.3 ADR/RID/AND

Viele Unternehmen unterliegen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) / Seit über einem Jahr in Kraft

Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Die neu formulierte GbV vom 25.02.2011 ist am 1. September 2011 in Kraft getreten.

Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmensleiters im wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeiten des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Durchführung dieser Tätigkeiten unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen und unter optimalen Sicherheitsbedingungen erleichtern. Seine den Tätigkeiten des Unternehmens entsprechenden Aufgaben sind insbesondere:

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter;
  • Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter;
  • Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.

Darüber hinaus umfassen die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten insbesondere die Überprüfung des nachstehenden Vorgehens bzw. der nachstehenden Verfahren hinsichtlich der betroffenen Tätigkeiten:

  • Verfahren, mit denen die Einhaltung der Vorschriften zur Identifizierung des geförderten gefährlichen Guts sichergestellt werden soll;
  • Vorgehen des Unternehmens, um beim Kauf von Beförderungsmitteln den besonderen Erfordernissen in Bezug auf das beförderte gefährliche Gut Rechnung zu tragen;
  • Verfahren, mit denen das für die Beförderung gefährlicher Güter oder für das Be- oder Entladen verwendete Material überprüft wird;
  • Ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens und Vermerk über diese Schulung in der Personalakte;
  • Durchführung geeigneter Sofortmaßnahmen bei etwaigen Unfällen oder Zwischenfällen, die unter Umständen die Sicherheit während der Beförderung gefährlicher Güter oder während des Be- oder Entladens gefährden;
  • Durchführung von Untersuchungen und, sofern erforderlich, Erstellung von Berichten über Unfälle, Zwischenfälle oder schwere Verstöße, die während der Beförderung gefährlicher Güter oder während des Be- oder Entladens festgestellt wurden;
  • Einführung geeigneter Maßnahmen, mit denen das erneute Auftreten von Unfällen, Zwischenfällen oder schweren Verstößen verhindert werden soll;
  • Berücksichtigung der Rechtsvorschriften und der besonderen Anforderungen der Beförderung gefährlicher Güter bei der Auswahl und dem Einsatz von Subunternehmen oder sonstigen Dritten;
  • Überprüfung, ob das mit der Beförderung gefährlicher Güter oder dem Verladen oder dem Entladen der gefährlichen Güter betraute Personal über ausführliche Arbeitsanleitungen und Anweisungen verfügt;
  • Einführung von Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren bei der Beförderung gefährlicher Güter oder beim verladen oder Entladen der gefährlichen Güter
  • Einführung von Maßnahmen zur Überprüfung des Vorhandenseins der im Beförderungsmittel mitzuführenden Papiere und Sicherheitsausrüstungen sowie der Vorschriftsmäßigkeit dieser Papiere und Ausrüstungen;
  • Einführung von Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften für das Be- und Entladen;
  • Vorhandensein des Sicherungsplanes gemäß Unterabschnitt 1.10.3.2

Weitere umfangreiche Informationen können Sie aus den folgenden IHK Infos entnehmen:

Gefahrgut Merkblatt …

Schulung Gefahrgutbeauftragter …

Quellen: IHK Südlicher Oberrhein Wilfried Baumann, Tel. 0761 38 58 – 265, Fax 0761 38 58 – 4-265, Geschäftsbereich Umwelt, Energie und Raumordnung, Schnewlinstr. 11 – 13, 79098 Freiburg E-Mail: wilfried.baumann@freiburg.ihk.de
und IHK für Oberfranken Bayreuth, Standortpolitik / Verkehr, Bahnhofstr. 25, 95444 Bayreuth, Frieder Hink, Verkehrsfachwirt (IHK), Tel.: 0921/886-153,Fax: 0921/886-9153, hink@bayreuth.ihk.de

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung wurde neu gefasst. Sie ist jetzt etwas „schlanker“ und wurde zum 01.09.2011 in Kraft gesetzt

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung wurde neu gefasst. Sie ist jetzt etwas „schlanker“ und wurde zum 01.09.2011 in Kraft gesetzt

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

Informationen zum Gefahrgutbeauftragten …

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