Grundlagen und Ziele von Verkehrsunterweisungen
Verkehrsunterweisungen ersetzen keine Verkehrs- und Ladungssicherungsschulungen
Verkehrs- und Ladungssicherungsschulungen
Durch die Verkehrs- und Ladungssicherungsschulungen, werden dem Teilnehmer notwendiges Fach- und Spezialwissen vermittelt, also die Grundlagen zur Aus- und Weiterbildung des Berufskraftfahrers gemäß Berufsbildungsgesetz ( BBiG ) und Berufskraftfahrer-qualifikationsgesetz- ( BKrFQG ).
Des weiteren ist noch anzumerken, das Berufsfahrer die in Betrieben der Wirtschaft der Bundes-Republik-Deutschland ( BRD ) tätig sind und nicht dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ( BKrFQG ) unterliegen, auch geschult und unterwiesen sein müssen, so dass Sie in Ausübung ihrer Tätigkeit nachweislich eine berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, hier bilden die Grundlage das Berufsbildungsgesetz ( BBiG ) und das Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG ).
Verkehrsunterweisungen
Wie sich schon aus dem Wort Unterweisung ableitet, handelt es sich bei einer Verkehrsunterweisung, um eine Weisung durch eine Person als Führungsaufgabe.
Das Ziel der Verkehrsunterweisung ist die Gefahrenabwehr, sowie der Vermeidung von Unfällen und Verletzungen, im Umgang mit den Arbeitsmitteln.
Für die Verkehrsunterweisung gibt es keinen Rahmenlehrplan hier müssen mindestens die Inhalte aus dem Berufs- genossenschaftlichen Grundsatz DGUV-G 314-002 vermittelt werden, da das Fahrpersonal in die Lage sein muss,
diese Prüfungen am Fahrzeug selbstständig und zuverlässig durchzuführen.
Wer darf Verkehrsunterweisungen durchführen?
In der DGUV-Regel 100 001 finden Sie unter Punkt 2.3/, 2.3.2/, 2.3.3/, die Regeln zur Verkehrsunterweisung
- Bedeutung der Unterweisung
- Unterweisungsanlässe
- Unterweisung bei Arbeitnehmerüberlassung
- Unterweisungsinhalte
- Zeitpunkt und Fristen für die Unterweisung
- Dokumentation der Unterweisung
- Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln
- Muster für die Dokumentation der Unterweisung
>> DGUV- Regel 100 001 Grundsätze der Prävention, PDF-Download
Quelle: DGUV ( Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung )
Rechtliche Grundlagen zur Verkehrsunterweisung
Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG )- § 12 Unterweisung, – § 13 Verantwortliche Personen
Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV ) – § 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV ) § 14 Unterrichtung und Unterweisung von Beschäftigten
DGUV-Vorschrift 1- § 4 Unterweisung der Versicherten und- § 7 Befähigung für Tätigkeiten
DGUV-Vorschrift 70 -§ 34 Anweisungen und- § 35 Fahrzeugführer
>> Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), PDF-Download
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz in Zusammenarbeit
mit der juris GmbH – www.juris.de
>> DGUV- Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention, PDF-Download
>> DGUV- Vorschrift 70, Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge, PDF-Download
Quelle: DGUV ( Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung )
>> Informationen zum Thema Abfahrtskontrolle des Fahrzeuges und der Ladung
Quelle: Lasiportal
>> Organisation Verkehrsunterweisungen und Anweisungen
Quelle: Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Gesetzliche Unfallversicherung, © BG Verkehr 2017
Lasiportal dankt dem Dozenten und Berater Norbert Meß für die zur Verfügungstellung dieser Ausarbeitung
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