Kleintransporter im täglichen Lieferverkehr
3G startet mit Aktionstag
Kleintransporter sind ein beliebtes Transportmittel, schnell, wendig und auf kurzen Wegen flexibel einsetzbar. Sie sind mit stärkeren Motoren (ggü Pkw) ausgestattet und bei zeitkritischen Transporten (Kurierfahrten) entsprechend populär.
Doch all diese Vorteile für viele Logistiker werden im Hinblick auf die Verkehrssicherheit oft durch Unfallereignisse, gefährliche Fahrmanöver oder gravierende Mängel bei Kontrollen regelrecht überschattet.
Vor diesem Hintergrund fand sich eine große Gruppe Ladungssicherungsexperten aus der Sprinterbranche im 3G Europäisches Kompetenzzentrum in Fulda zu einem Logistiktag Kleintransporter zusammen.
Lasiportal definiert zunächst den Begriff Kleintransporter:
Kleine Lastkraftwagen, die aufgrund ihrer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen mit der Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden dürfen. Die Nutzlast eines solchen Fahrzeugs liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen.
Lieferwagen, Sprinter, Kastenwagen, Kofferaufbau, Kleintransporter, Pritschenwagen, Autotransporter/Abschleppwagen bis hin zu Tiertransportern vielseitig verwendbar/einsetzbar.
Eine gesetzliche Definition, beispielsweise in der StVO – gibt es nicht. Eines des Hauptmerkmale: in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich nicht eingeschränkt.
Zum Thema Kleintransporter/Sprintergeschwindigkeit auf Autobahnen gibt es ein interessantes Gerichtsurteil des OLG Jena – 12.10.2004 – Az 1 Ss 208/2004
Hinweis:
Wohnmobile fallen nicht unter den Begriff Sprinter/Kleintransporter. Der Personentransport und die Verwendung zum Verweilen/Wohnen sind die wesentlichen Merkmale dieser Fahrzeuge.
>> Merkblatt zur Ladungssicherung
Quelle: IGV Industriegaseverband e.V., Köln
>> Regeln und Normen der Ladungssicherung
Quelle: LLE Vertriebs GmbH
>> Qualifikation von Sprinterfahrern im Fokus
Quelle: Lasiportal
>> Zur Höchstgeschwindigkeit von Kleintransportern auf Autobahnen
Quelle: RA´e Malecha und Stübing, Wendlingen