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Pannen oder Verkehrsunfälle – was tun ?

Richtiges Verhalten bei Pannen oder Verkehrsunfällen

Tipps rund um das Thema Panne und Unfall

Tipps rund um das Thema Panne und Unfall

Was ist die Ursache meiner Panne oder wie sollte ich am besten bei einem Unfall handeln?
Diese Fragen stellt man sich spätestens dann, wenn diese Situationen eingetroffen sind.

>> Praktische, technische und rechtliche Tipps rund um das Thema Panne und Unfall

Quelle: ACE-Wirtschaftsdienst GmbH – Schmidener Str. 227 – 70374 Stuttgart; www.ace.de

 

Stau auf der Autobahn – ADAC gibt wichtige Verhaltenstipps

Verkehrssicherheit hat Vorrang

Neben den diversen Benutzungsvorschriften aller Kraftfahrzeugarten – Pkw, Busse, Lkw und mitgeführte
Anhänger – sowie deren zulässige durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit regelt die
Straßenverkehrsordnung den Betrieb und die Verkehrsbeziehungen im Detail auf den Bundesautobahnen.

Pannenfahrzeuge auf der BAB – Gefahr droht !

Stau bedeutet erhöhte Aufmerksamkeit und oft Stress für die Fahrer und Fahrzeuginsassen. Auf was muss ich achten ?

18 StVO – auszugsweise – schreibt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen vor:

(2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden,

(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

(7) Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten.

(8) Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.

(9) Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten.

Vor diesem Hintergrund gibt der ADAC aktuell – einhergehend mit der Hauptreisezeit auf Deutschlands Autobahnen – wertvolle Tipps „Wenn nichts mehr geht“.

Mit den Ratschlägen und Verhaltensregeln zu den klassischen Szenarien im täglichen Verkehr auf der Autobahn soll dem Horror eines jeden Autofahrers auf dem Weg in den Urlaub vorgebeugt werden:

  • Standstreifen freihalten,
  • Aussteigen verboten,
  • keine Freifahrt für Zweiräder,
  • Telefonieren – nur wenn der Motor ausgeschaltet ist,
  • an Engstellen Einfädeln zulassen,
  • niemals wenden oder rückwärts fahren,
  • immer sofort eine Rettungsgasse bilden.

Der Begriff Rettungsgasse ist dabei aktuell zu einem viel diskutierten Thema – auch in den Medien – geworden. Lasiportal weist in diesem Zusammenhang nochmals auf folgende Vorschriften und Verhaltensregeln hin:

Nicht nur beim Herannahen eines Rettungsfahrzeuges ist eine Gasse zu bilden, sondern bereits allgemein bei Stau auf der Autobahn und auch außerorts:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“  Das schreibt § 11 Absatz 2  der StVO zwingend vor.

Bildung von Rettungsgassen (Foto: Amtsfeuerwehr Friesack)

Rettungsgasse rettet Leben ! (Foto: Amtsfeuerwehr Friesack)

Diese Regelung wird in Deutschland von den allermeisten Verkehrsteilnehmern leider immer noch missachtet.
Doch die Bestimmung ist im Falle eines Unfalls sinnvoll und kann Leben retten, sagt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.in Berlin.

>> Richtiges Verhalten im Stau
Quelle: ADAC München

>> Rettungsgasse bilden – in Deutschland Pflicht
Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V, Berlin

>> Rettungsgasse rettet Leben – es zählt jede Sekunde
Quelle: Lasiportal

 

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