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Berufskraftfahrer müssen sich weiter qualifizieren

BKF-LogoBerufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz tritt ab 10. September 2009 in Kraft Berufskraftfahrer aufgepasst: Alle diejenigen, welche diesen Beruf nicht als Auszubildender in einem Betrieb erlernen, müssen nach dem 10. September 2009 eine so genannte Grundqualifikation vorweisen, um gewerblich einen LKW bewegen zu dürfen. Das gilt für alle Fahrer im Personen- und Güterverkehr, die Fahrten mit Fahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Ausgenommen sind Handwerker, sofern das Fahren nicht die Hauptbeschäftigung ist. Für Busfahrer hatte diese Pflicht schon am 10. September 2008 begonnen. Man unterscheidet zwischen der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation. Voraussetzung zum Erwerb der Grundqualifikation sind der Besitz des entsprechenden Führerscheins und eine erfolgreich abgelegte theoretische und praktische Prüfung. Der theoretische Teil dauert vier Stunden. Die praktische Prüfung nimmt etwa dreieinhalb Stunden in Anspruch, zwei davon im Straßenverkehr. Ziel der Fahrprüfung ist die Bewertung der fahrpraktischen Fähigkeiten des Bewerbers. Im praktischen Prüfungsteil muss der Fahrer zudem beweisen, dass er das Kraftfahrzeug richtig benutzen und die Ladung vorschriftsmäßig sichern kann. Diese Prüfung findet entweder auf einem besonderen Gelände oder in einem Fahrsimulator statt. Der Fahrer muss beweisen, dass er das Fahrzeug bei unterschiedlichen Fahrbahnzuständen je nach Witterung und Tages- oder Nachtzeit beherrscht. Die Leistungen werden von einem Prüfer der Industrie- und Handelskammer (IHK) bewertet. Die Aus- und Weiterbildung darf angeboten werden von Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis für die Klassen CE und DE, Ausbildungsbetrieben, die eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb durchführen, Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gemäß Berufsbildungsgesetz durchführen sowie Betriebe, welche die im Gesetz genannten Kriterien erfüllen und daher von der zuständigen Behörde anerkannt worden sind.

Hier können Sie sich direkt bei bkf-sh.de informieren …

Quelle: Berufskraftfahrer Schleswig-Holstein 1976 e. V. bkf-sh.de

Quelle: Springer Transport Media GmbH; trucker.de Weitere Info“s zum Thema siehe auch hier im Lasiportal unter:

Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer …

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