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Job des Berufskraftfahrers wird aufgewertet

Einzelheiten zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz / In zwei Jahren drohen hohe Bußgelder

Der Job des Berufskraftfahrers soll aufgewertet werden (Foto: Archiv)

Der Job des Berufskraftfahrers soll aufgewertet werden (Foto: Archiv)

Berufskraftfahrer haben einen verantwortungsvollen Job. Für Staat und Verbände Grund genug, die Voraussetzungen für die Fahrer zu erhöhen und den Job des Truckers Schritt für Schritt zu einem anerkannten Ausbildungsberuf zu machen.

So nahm im September 2009 das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in der Europäischen Kommission seinen Anfang. Das Gesetz bestraft ab 2013 beziehungsweise 2014 alle Fahrer ohne spezielle Ausbildung und deren Arbeitgeber mit bis zu 20 000 Euro Bußgeld.

Es sieht vor, dass alle Busfahrer bis September 2013 und Lkw-Fahrer über 3,5 Tonnen bis 2014 eine modulare Weiterbildung absolvieren. Diese schult die Trucker 35 Theoriestunden lang in Ladungssicherung, Sozialvorschriften, Sicherheitstechnik, umweltfreundlicher Fahrweise sowie verantwortungsvollem Fahren.

Die Grundqualifikation der Nachwuchsfahrer wird um 140 Stunden in diesen Fächern erweitert. Für alle fünf Module erhalten die Schüler eine Bescheinigung. Nur wer alle vorlegen kann, bekommt auf der Führerscheinstelle die Kennzahl 95 eingetragen, um den Führerschein gewerblich nutzen zu dürfen.

Den vollständigen Text finden Sie hier:

Der Job als Trucker will gelernt sein . . .

Quelle: Südwest Presse Online-Dienste GmbH, Frauenstraße 77, 89073 Ulm

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

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