Antidröhnplatte

Ferienfahrverbote für Lkws gestrichen

Brummis dürfen am Gründonnerstag und Pfingstfreitag unterwegs sein

Beim BGL ist man froh darüber, dass die Ferienfahrverbote für Lkws am Gründonnerstag und Pfingstfreitag gestrichen wurden

Beim BGL ist man froh darüber, dass die Ferienfahrverbote für Lkws am Gründonnerstag und Pfingstfreitag gestrichen wurden

Große Zufriedenheit herrscht imBundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) über dieEntscheidung im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, im Zuge des Anhörungsverfahrens das vorgesehene Fahrverbot an Gründonnerstag und Pfingstfreitag wieder aus dem Verordnungsentwurf zu streichen.

Der BGL weist darauf hin, dass die „Brummis“ seit Jahrzehnten dieAutobahnen im Ferienreiseverkehr an den Wochenenden ohne zu murren räumen, um den Freizeit- und Ferienbedürfnissen der Bevölkerung entgegenzukommen.

Für viele Brummifahrer bedeutet dies, dass sie vielfach auf ein Wochenende zu Hause verzichten müssen, um auf Rastanlagen und Autohöfen ihre Wochenenden in den heißen Sommermonaten zu verbringen.

Nicht mehr zumutbar war allerdings die Vorstellung der Ministerialbürokratie, dasFerienfahrverbot auf „normale Werktage“ in ohnehin verkürzten Arbeitswochen auszudehnen. So hätte die Einführung eines Ferienfahrverbots am Gründonnerstag bedeutet, dass trotz eines Werktags Lkw-Verkehre imFernverkehr unmöglich gemacht worden wären.

Darüber hinaus hätten viele Lkw-Fahrer durch die neuen Fahrverbote ihre Heimatstandorte nicht mehr erreichen können, so dass für sie die Feiertage Ostern und Pfingsten auf Rastanlagen und Autohöfen stattgefunden hätten. Auch wäre völlig offen gewesen, wer die Wirtschaft versorgt.

Den ausführlichen Text finden Sie hier:

Kein Ferienfahrverbot am Gründonnerstag und Pfingstfreitag . . .

Quelle: BGL, Breitenbachstraße 1 ,60487 Frankfurt am Main

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte